Rheinische Post: Kommentar: Abzocker stoppen
Düsseldorf (ots)
Gut, dass der Bundesgerichtshof (BGH) eine Mutter davon befreite, für ihren Sohn mehr als 1000 Euro für Computerspiele-Extras bezahlen zu müssen, die der 13-jährige per 0900er-Nummer bezahlte. Denn natürlich grenzt es an Abzockerei, ein Spiel kostenlos online anzubieten, dann teure Extras zu bewerben, und die dann per Anruf begleichen zu lassen. Die Begründung des BGH für das Urteil ist schlau: Niemand konnte davon ausgehen, dass die Mutter von den Zahlungen wusste. Der Spieleanbieter kann sich nicht damit rausreden, er habe nicht gewusst, dass der Junge nicht geschäftsfähig war - in Wahrheit zielt das Geschäftsmodell vieler Abzocker im Internet ja darauf ab, unerfahrene Menschen über den Tisch zu ziehen. Vielen Eltern wird das Urteil aber nur wenig nützen, weil die meisten nervigen Rechnungen mit Spielen auf dem Smartphone zusammenhängen. Hier sind wohl Pre-Paid-Karten von App-Stores eine gute Lösung: Kinder und Jugendliche haben Freiheit. Aber sie lernen auch, mit begrenztem Guthaben zu haushalten. Früher nannte man dies Erziehung.
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