Rheinische Post: Kommentar
Gutes Beamten-Urteil
= Von Antje Höning
Düsseldorf (ots)
Die Frage, ob Beamte streiken dürfen, ist nicht trivial. Denn im Grundgesetz stehen zwei Rechte nebeneinander: die Koalitionsfreiheit und das in Artikel 33 verankerte Berufsbeamtentum. Das Verfassungsgericht hat hierzu nun ein klares Urteil gefällt: Beamte dürfen Gewerkschaftsmitglied sein und für mehr Lohn kämpfen, sie dürfen aber nicht streiken. Richtig so. Man kann nicht alles haben. Wer Privilegien wie Unkündbarkeit und Alimentation in Abhängigkeit vom Familienstand genießt, kann nicht auch das Streikrecht haben. Rosinenpickerei darf es nicht geben. Unabhängig davon muss man diskutieren, ob Lehrer überhaupt Beamte sein müssen und ob man angestellte und beamtete Pädagogen ungleich bezahlen darf.
Das Urteil ist nicht nur im Interesse des Staates und der Schüler, sondern auch der Lehrer selbst. Ein Streikrecht wäre der Anfang vom Ende des Berufsbeamtentums. Denn wenn man anfängt, das Treueverhältnis auszuhöhlen, auf das sich die speziellen Rechte und Pflichten der Beamten gründen, bleibt am Ende nichts von ihrem Sonderstatus übrig.
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