Rheinische Post: Kommentar: Härtere Strafen für kriminelle Firmen
Düsseldorf (ots)
Zehn Millionen Euro Bußgeld riskiert ein Unternehmen, wenn es mit kriminellen Machenschaften Gewinn auf Kosten der ehrlichen Konkurrenz macht. Ganz gleich, wie groß es ist. Einer kleinen Firma kann so die Luft ausgehen, ein großer Konzern bemüht dafür nur die Portokasse. Das deutsche Strafrecht hat also Lücken. Deshalb ist das jetzt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität eine späte, aber gute Antwort auf die Globalisierung. Nun riskieren Konzerne bei kriminell erwirtschafteten Einnahmen Sanktionen bis zu einem Zehntel ihres Jahresumsatzes. Da geht es dann in den Multi-Millionen- und Multi-Milliarden-Bereich hinein. Zu begrüßen ist zudem die neue Verpflichtung der Strafverfolger. Bei Hinweisen auf kriminelle Strukturen in Unternehmen können sie nicht nur ermitteln, künftig müssen sie es. Auf der anderen Seite werden beschuldigten Unternehmen Verteidigerrechte eingeräumt. Damit signalisiert der Staat, dass er nicht nur bluffen will, sondern die konkrete Anwendung durchdacht hat. Verbesserungsfähig scheint die Information der Verbraucher zu sein. Geschädigte können jetzt bereits Entschädigungen aus dem Betrag beanspruchen, den der Staat bei der Abschöpfung illegal erworbener Gewinne eingezogen hat - wenn sie davon erfahren. Künftig werden sanktionierte Unternehmen in ein Register eingetragen. Doch dieses ist nicht öffentlich. Nur in Ausnahmefällen, bei vielen Betroffenen, dürfen die Gerichte einen Fall publik machen. Familienunternehmen fürchten um ihren Ruf, wenn sie an den "Pranger" kommen. Dennoch sollten sich auch potenziell geschädigte Verbraucher über einfach erreichbare Internetplattformen selbst ein Bild machen können.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell