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Rheinische Post: Kommentar: Dieses Urteil ist ein Skandal

Düsseldorf (ots)

Das Berliner Landgericht hat Recht gesprochen, aber es hat unrecht. Das Gericht wollte die Meinungsfreiheit schützen, aber es verletzt sie. Die Richter der 27. Zivilkammer haben eine schmerzhafte, eine grundfalsche Entscheidung getroffen. Mit ihrem Beschluss, derbste Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast für zulässig zu erklären, beleidigt das Gericht den Rechtsstaat. Bei dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 27 AR 17/19 handelt es sich um einen zwölfseitigen Skandal.

Man muss sich die Beleidigungen leider noch einmal vergegenwärtigen. Als "Drecks Fotze", als "Schlampe", als "Stück Scheiße" wurde Renate Künast beleidigt. Als "Geisteskrank", als "Alte perverse Dreckssau", als "Sondermüll". Einer hat geschrieben: "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird". Und ein anderer fragte: "Wurde diese ,Dame' vielleicht als Kind ein wenig viel gef... und hat dabei etwas von ihrem Verstand eingebüßt?" Nichts davon sei eine strafbare Beleidigung, befand das Landgericht Berlin. Es handele sich um sachliche Kritik mit dem Stilmittel der Polemik. Das ist kaum zu ertragen.

Wie soll man dem grassierenden Hass auf den Straßen und im Internet Einhalt gebieten, wenn ein Gericht sagt: Solange Beleidigungen einen Sachbezug haben, sind sie okay? Wie soll man einem Schulkind erklären, dass es keinen Zusammenhang gibt, in dem derartige Begriffe passend wären? Das Landgericht Berlin hat der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes einen Bärendienst erwiesen. Sie besteht nicht darin, dass jeder alles sagen darf, sondern darin, dass jeder alles sagen darf, was nicht ehrverletzend ist. Was dieses rauer gewordene Land braucht, ist mehr Sensibilität in der Sprachwahl, nicht weniger. Die nächste Instanz muss diesen Skandalbeschluss aufheben.

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