Rheinische Post: Richter zweifeln
Düsseldorf (ots)
von Reinhold Michels
Die Freispruch-Entscheidung der 14. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf im Juli 2004 war nie "wasserdicht", wie Juristen sagen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat das am ersten Verhandlungstag über die Revision der Staatsanwaltschaft zu erkennen gegeben. Dass die erstinstanzlich vom Vorwurf der Untreue beziehungsweise der Beihilfe dazu entlasteten Manager, darunter Deutsche-Bank-Chef Ackermann und der letzte Vorstandsvorsitzende der Mannesmann AG, Esser, die Revisionsinstanz unbeschadet überstehen, ist seit gestern zweifelhafter denn je. Auch die Bundesrichter nehmen nachvollziehbar daran Anstoß, dass eine zuvor nicht vertraglich vereinbarte Anerkennungsprämie von 15 Millionen Euro, wie sie Esser zusätzlich zu seiner Abfindung bekommen hatte, im Interesse der Mannesmann AG gezahlt worden sein soll. Wer als Treuepflichtiger durch Sonderinkasso Firmenwerte mindert, ist nicht deshalb strafrechtlich aus dem Schneider, weil er zuvor, was unbestritten ist, den Firmenwert exorbitant gesteigert hat. Die Formel des Landgerichts, die Manager hätten sich bei ihrem womöglich verbotenen Tun unvermeidbar geirrt, wird wohl bald entlarvt als das, was sie stets war: eine intellektuelle Zumutung.
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell