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Rheinische Post: Urteil mit Folgen Von MARTIN KESSLER

Düsseldorf (ots)

Auf den ersten Blick beseitigt das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. 
Nach geltendem deutschen Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber 
Mitarbeitern, die älter als 52 Jahre sind, befristete Arbeitsverträge
anbieten, ohne besondere Gründe für die kurze Laufzeit zu nennen. Bei
Jüngeren müssen sie das etwa mit einer instabilen Auftragslage oder 
der Vertretung von Schwangeren begründen.
Tatsächlich erweisen die Luxemburger Richter den älteren 
Beschäftigten einen Bärendienst. Denn um das neue Teilzeitgesetz, das
der Gerichtshof jetzt kippte, ist bereits ein kleiner Arbeitsmarkt 
entstanden. Man mag bekritteln, dass Anwaltskanzleien oder 
Handwerksbetriebe gezielt Ältere einstellten, um in den Genuss des 
vereinfachten Kündigungsrechts zu kommen. Aber sonst wären diese 
Beschäftigten arbeitslos geblieben.
Der Ärger um die angebliche Benachteiligung Älterer zeigt, dass 
ein gelockerter Kündigungsschutz doch zu Mehreinstellungen führt. 
Wenn der Richterspruch jetzt die Gesetzgeber dazu bringt, die 
Lockerung auf alle Beschäftigten auszudehnen, wie es die große 
Koalition plant, hätte das Urteil doch noch etwas Gutes.

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