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Rheinische Post: "Ein Fall für den Staatsanwalt"

Düsseldorf (ots)

Der Staats- und Verwaltungsrechtler
Hans-Herbert von Arnim hält das Verhalten von Kanzler a. D. Gerhard 
Schröder für einen Fall für den Staatsanwalt. Der Jura-Professor und 
Diplomvolkswirt an der Verwaltungshochschule in Speyer, seit Jahren 
als "Parteienkritiker" bekannt, sagte gestern im Gespräch mit unserer
Zeitung: "Die Sache hat nicht nur moralisch-ethisch einen üblen 
Beigeschmack, sondern auch zwei rechtliche Aspekte. Zum einen könnte 
der Ex-Kanzler den Tatbestand der Vorteilannahme (Paragraph 331 des 
Strafgesetzbuches erfüllt haben. Zum anderen gerate Schröder als 
Aufsichtsrat der Gaspipeline-Gesellschaft möglicherweise mit dem 
Ministergesetz in Konflikt.
Wenn es zutreffe, so von Arnim, dass Russlands Präsident Wladimir 
Putin seinem Freund Schröder noch zu dessen Kanzlerzeit versprochen 
habe, dass dieser nach Ausscheiden aus dem Kanzleramt den hoch 
dotierten Aufsichtsratsposten bekommen solle, müsse die zuständige 
Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Vorteilsannahme nachgehen. 
Entscheidend sei, ob sich Schröder noch als Kanzler von Putin den 
Posten habe versprechen lassen.
Der Straftatbestand des § 331 schütze die Lauterkeit der Wahrnehmung 
des öffentlichen Amtes. Die schwierige Beweisführung, ob es ein 
Versprechen während Schröders Kanzlerschaft gegeben habe, obliege den
Staatsanwälten, meinte der Rechtsgelehrte. Selbst wenn Schröder den 
Posten nicht anträte, wäre seine späte Einsicht strafrechtlich 
irrelevant, weil bereits das Sichversprechenlassen den 
Straftatbestand erfülle. Dennoch sollte Schröder verzichten, denn, 
was er machen will, gehört sich nicht: "Die Übernahme eines Postens, 
den Schröder als Bundeskanzler mit geschaffen hat  das ist nicht in 
Ordnung."
Laut Hans-Herbert von Arnim könnte Schröder auch mit Paragraph 6 des 
Bundesministergesetzes Konflikt geraten. Nach dieser Vorschrift sind 
amtierende, aber auch ehemalige Regierungsmitglieder grundsätzlich 
zur Verschwiegenheit bei solchen Angelegenheiten verpflichtet, die 
ihnen amtlich bekannt geworden sind. Dazu von Arnim: "Wie soll es 
einem Pipeline-Aufsichtsrat Gerhard Schröder, der den Pipeline-Deal 
mit Präsident Wladimir Putin selbst eingefädelt hat, praktisch 
möglich sein, nicht auf Informationen zurückzugreifen, welche er als 
damaliger Bundeskanzler bekommen hat?"
Normale Beamte, so der Rechtsgelehrte und Volkswirtschaftler, könnten
beispielsweise zu einer mehrjährigen Karenzzeit nach Ende ihrer 
Dienstzeit verpflichtet werden, falls sie im neuem Job in 
Interessenkollision zu ihrer vorherigen Amtstätigkeit gerieten. Es 
sei nicht einzusehen, dass so genannte kleine Beamtinnen und Beamte 
wegen einer möglichen Interessenkollision einer strengen gesetzlichen
Aufsicht unterlägen, dass man hingegen bei hochrangigen politischen 
Amtsinhabern alles laufen lasse.
Der Speyerer Rechtswissenschaftler rief die Bundesregierung dazu auf,
mit einer Regelung für ausgeschiedene Regierungsmitglieder auf den 
Fall Schröder zu reagieren.

Rückfragen bitte an:

Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303

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