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Rheinische Post: Gemeinnutz vor Prozess-Seligkeit

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Die Prozessbeteiligten in der Strafsache, die seit 
Hauptverhandlungs-Beginn im Januar 2004 "Mannesmann"-Verfahren heißt,
sind anscheinend auf einem prozessökonomisch und rechtlich 
vernünftigen Weg. Wenn die Richter am Landgericht Düsseldorf ein 
Einsehen haben; wenn der sperrige Angeklagte Klaus Esser als 
Hauptauslöser des fulminanten Börsenbooms der späten Mannesmann AG 
und Hauptbegünstigter der Prämienorgie nach Firmenverkauf seinen 
Traum von der strafrechtlichen Vollreinigung ausgeträumt hat; wenn 
zudem die Staatsanwaltschaft als Etappensiegerin Klugheit und Maß 
bewahrt  dann könnte das Verfahren eingestellt werden, wie es die 
Strafprozessordnung für Fälle kleinerer, aber auch mittlerer 
Kriminalität nahe legt.
Das Dezember-Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs erzwingt ja in 
Wahrheit nicht den Schluss, die Strafsache gegen Ackermann, Esser, 
Funk, Zwickel und zwei Nebenfiguren müsse bis zum bitteren Ende 
exerziert werden. Der Vorwurf der Untreue (ein besonders ungenau 
verfasster Paragraph des Strafgesetzbuches) war und ist juristisch 
nicht so wasserdicht, wie das manche glauben machen möchten. Und: 
Esser und Funk, nur sie Prämien-Nehmer der Extraklasse, sollten aber 
mit einer besonders großen Geldgabe zu Gunsten einer wohltätigen 
Organisation büßen. Das lehrte sie Gemeinnützigkeit und stiftete 
Rechtsfrieden.

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