Rheinische Post: Unwürdiges Urteil
Düsseldorf (ots)
Leitartikel von Thomas Wels
Auf diese Entscheidung des Berliner Sozialgerichtes hat Deutschland gewartet: Ein Tariflohn von weniger als 5,93 Euro in der Stunde verstößt gegen die Menschenwürde. Ein bemerkenswertes Urteil. Dies nicht so sehr, weil sich die Frage aufdrängt, ob bei 4,95 Euro die Menschwürde gewahrt bliebe, sondern weil die Sozialrichter überhaupt mit Menschenwürde argumentieren. Mehr noch: Ein solches Gehalt verstoße gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Den Sozialrichtern ist zu danken. Die Pervertierung des Sozialstaatmodells hätte kaum besser dokumentiert werden können. Es geht nicht mehr darum, dass die Solidargemeinschaft für die Bedürftigen einsteht, es geht darum, dass die Solidargemeinschaft ein Mindestauskommen garantiert. Weniger zu verdienen, sei eines Menschen unwürdig, deshalb könne der auf Kosten der Gemeinschaft zu Hause bleiben. Ein solches Urteil ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich ihrer Würde wegen nicht in die Abhängigkeit des Staates begeben, die lieber für fünf Euro putzen gehen als aufs Sozialamt. Diese Menschen dachten, es ginge um ihre Freiheit, ihr Selbstwertgefühl, die Verantwortung für sich selbst. Das Urteil weist den Weg in die Abhängigkeit und ist deshalb deutscher Richter unwürdig.
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