Rheinische Post: Es riecht nach Klage
Düsseldorf (ots)
Von Detlev Hüwel
"Ich wähle mir meinen Vorgesetzten." Nach diesem in Arbeitnehmer-Ohren geradezu paradiesisch klingenden Motto soll in NRW künftig an den staatlichen Schulen die Position des Schulleiters besetzt werden. Gewiss, der Wille des Schulträgers - in der Regel sind das die Kommunen - bleibt dabei nicht außen vor, weil ohne dessen Zustimmung nichts läuft. Aber dennoch hat das Votum der jeweiligen Schulkonferenz herausragende Bedeutung. Von daher rührt ein gewisses Unbehagen. Welcher Schulleiter wollte, wenn er sich erst einmal für diese nicht leichte Aufgabe entschieden hat, nicht wiedergewählt werden? Die zentrale Frage dürfte dann lauten, inwieweit er dann noch frei genug in seinem Handeln ist. Inwieweit kann sich der Amtsinhaber mit Blick auf die eigene Karriere den Wünschen des Kollegiums und/oder der Schüler bzw. Eltern widersetzen? Die Neuregelung muss nicht, aber kann die Position der Schulleitung schwächen. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie der NRW-Lehrerverband vorgetragen hat: Ist die Schulkonferenz zur Direktorenwahl gar nicht befugt? Noch gibt es das Gesetz nicht, und noch spricht es keiner aus - aber eine Klage vor dem Verfassungsgericht liegt in der Luft.
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