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Rheinische Post: Karlsruher Fehler

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Mit seiner Entscheidung, dass die Rasterfahndung bei der 
Terroristen-Ausspähung nicht vorsorglich, vielmehr nur bei 
hinreichend konkretem Verdacht betrieben werden dürfe, bleibt sich 
das Bundesverfassungsgericht treu. Mit dem 1983 aus Artikel 2 der 
Verfassung abgeleiteten Grundrecht, über die Verwendung seiner 
persönlichen Daten grundsätzlich selbst befinden zu dürfen, schuf 
Karlsruhe den von Sicherheitskräften beklagten Vorrang des 
Datenschutzes. Dabei trat und tritt auch jetzt wieder der Gedanke in 
den Hintergrund, dass Freiheit ohne Sicherheit eine Marke von 
geringem Wert ist.
Zu Recht schreibt Verfassungsrichterin Haas in ihrem vom Karlsruher 
Mehrheitsbeschluss abweichenden Votum, Sicherheit sei die Grundlage 
der Freiheit. Die der Rasterfahndung eigene Beeinträchtigung des 
Datenschutzes auch solcher Menschen, die hernach durchs Raster 
fallen, also harmlose Zeitgenossen sind, ist weniger gravierend als 
die Gefahr, die von noch unerkannten Terroristen für höchste 
Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht. Zwar gibt die Polizei 
eine einmal erhaltene Gesetzeswaffe ungern aus der Hand, weil sie zur
Unterbewertung des Datenschutzes neigt. Karlsruhe aber tendiert zur 
Überbewertung, was auch nicht gut ist.

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Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303

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