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Rheinische Post: Bundesrechnungshof kritisiert Elterngeld

Düsseldorf (ots)

Der Bundesrechnungshof hat Teile des
Elterngeld-Gesetzes scharf kritisiert. Die Regelungen für 
Arbeitslosengeld-Empfänger, zu den Partnermonaten und zum 
Geschwisterbonus verursachten unnötige Ausgaben, verfehlten bestimmte
Zwecke des Gesetzes und seien "teilweise unvereinbar mit dem 
Grundsatz der Gleichbehandlung" heißt es in einer Stellungnahme, die 
der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe)  vorliegt. Kritisch sieht 
der Rechnungshof, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I zusätzlich 
den Sockelbetrag von monatlich 300 Euro erhalten sollen. "Die 
vorgesehene Anrechnungsfreiheit geht über den Zweck des Elterngeldes 
hinaus und führt zu sozialstaatlich unnötigen Mehrausgaben", heißt es
in der Stellungnahme. Ähnlich sieht dies auch der 
FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke: "Der Gesetzgeber muss die 
Bürger grundsätzlich gleich behandeln", sagte er der "Rheinischen 
Post".  Da das Elterngeld keine Sozialleistung sei, sondern eine 
gezielte familienpolitische Maßnahme müsse das Elterngeld auf 
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II angerechnet werden. 
"Wenn das Elterngeld einfach oben drauf käme, müsste man auch bei der
Steuerprogression eine andere Regelung finden."

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