Rheinische Post: Kluger Spruch
Düsseldorf (ots)
Von Reinhold Michels
Das Volk hält viel vom Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hat sich seit 1951 sein stabil hohes Ansehen unter den staatlichen Institutionen mit überwiegend weisen Entscheidungen erarbeitet. Sein Urteil zu Vaterschaftstests ist ein aktueller Beleg dafür. Der Spruch ist juristisch harmonisch, er hält klug die Balance zwischen dem Recht eines an seiner biologischen Vaterschaft zweifelnden Mannes und dem Bedürfnis von Kind und Mutter, einem hinterlistigen Hallodri nicht schutzlos ausgeliefert zu sein. Die Ansicht des Gerichts, dass ein Mann womöglich bloß die Abstammungs-Frage geklärt haben möchte, ohne bei negativer Antwort die Beziehung zum Kind in jedem Fall zu kappen, wirkt nur auf den ersten Blick lebensfremd. In Wirklichkeit lassen sich, wie Karlsruhe meint, nicht zuletzt im Kindes-Interesse Fälle denken (und wünschen), in denen eine zwar nicht biologisch begründete, aber faktische und langjährige Vater-Kind-Beziehung intakt bleibt - auch wenn die genetische Wahrheit ans Licht kommt und der aus Not, Sorge oder Tücke geborene Schwindel der Mutter auffliegt. Berlin hat den Wink verstanden und bereitet ein Gesetz vor. Hoffentlich hält es das Niveau Karlsruhes.
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