Rheinische Post: Unterhalt für Kinder
Düsseldorf (ots)
von Margarete van Ackeren
Wenn Familien auseinanderbrechen und die große Liebe plötzlich als große Täuschung erscheint, kann der Gesetzgeber per Unterhaltsrecht allenfalls finanzielle Schadensbegrenzung betreiben. Meist geht es nur um faire Verteilung des Mangels. Wenn die Führung der Union in der Debatte um den Betreuungsunterhalt die Bedeutung der Ehe hervorhebt, ist dies mehr als eine verfassungsrechtliche Formalie: Es geht um eine Säule der Gesellschaft, die nicht mit Beziehungen gleichzusetzen ist, in denen die Partner aus welchen Gründen auch immer die vollen langfristigen Pflichten nicht übernehmen. So weit, so klar. Dass die langjährige Ehefrau und Mutter besser gestellt wird als eine neue Partnerin, die sich um ein Kind kümmert, erscheint da zunächst nur logisch. Doch der Höhepunkt des Konflikts hat oft eine brutale Seite, die bislang ausgeblendet wird: Manche ledige Frau, die ein Kind von einem geschiedenen Familienvater erwartet, zweifelt ohnehin, ob sie ihr Kind austragen soll. Natürlich darf Geldmangel hier keinesfalls entscheidend sein. Doch wenn die unverheiratete Mutter beim Betreuungsunterhalt an letzter Stelle stünde, könnte dies eine ungewollte Signalwirkung haben. Das aber wäre fatal. Bericht: Unterhalt spaltet Koalition, Seite A 4
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