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Rheinische Post: Unterhalt für Kinder

Düsseldorf (ots)

von Margarete van Ackeren
Wenn Familien auseinanderbrechen und die große Liebe plötzlich als
große Täuschung erscheint, kann der Gesetzgeber per Unterhaltsrecht 
allenfalls finanzielle Schadensbegrenzung betreiben. Meist geht es 
nur um faire Verteilung des Mangels. Wenn die Führung der Union in 
der Debatte um den Betreuungsunterhalt die Bedeutung der Ehe 
hervorhebt, ist dies mehr als eine verfassungsrechtliche Formalie: Es
geht um eine Säule der Gesellschaft, die nicht mit Beziehungen 
gleichzusetzen ist, in denen die Partner aus welchen Gründen auch 
immer die vollen langfristigen Pflichten nicht übernehmen.
So weit, so klar. Dass die langjährige Ehefrau und Mutter besser 
gestellt wird als eine neue Partnerin, die sich um ein Kind kümmert, 
erscheint da zunächst nur logisch. Doch der Höhepunkt des Konflikts 
hat oft eine brutale Seite, die bislang ausgeblendet wird: Manche 
ledige Frau, die ein Kind von einem geschiedenen Familienvater 
erwartet, zweifelt ohnehin, ob sie ihr Kind austragen soll. Natürlich
darf Geldmangel hier keinesfalls entscheidend sein. Doch wenn die 
unverheiratete Mutter beim Betreuungsunterhalt an letzter Stelle 
stünde, könnte dies eine ungewollte Signalwirkung haben. Das aber 
wäre fatal.
Bericht: Unterhalt spaltet Koalition, Seite A 4

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