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Bundeszahnärztekammer

BZÄK rät: Vor Behandlung im EU-Ausland sorgfältig informieren
Ratschläge für Patienten zur zahnmedizinischen Behandlung im EU-Ausland auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer

Berlin (ots)

Patienten, die sich im EU-Ausland zahnmedizinisch
behandeln lassen möchten, sollten sich über die genauen Konditionen
und Rahmenbedingungen vorab sorgfältig informieren. Das rät die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die auf ihrer Internet-Homepage deshalb
entsprechende Informationen und Ratschläge zusammengestellt hat
(www.bzaek.de/patient-inneu.asp). Der Vizepräsident der BZÄK, Dr.
Dietmar Oesterreich, empfiehlt den Patienten, bei einer auf den
ersten Blick preiswerteren Behandlung im Ausland nicht ausschließlich
auf mögliche Kosteneinsparungen zu achten: "Häufig setzen
zahnmedizinische Behandlungen eine umfangreiche Diagnostik sowie eine
längere Vorbehandlung voraus und erfordern eine intensive
Nachbetreuung."
Mit Verschiebung der EU-Grenzen Richtung Osten ist ein neuer Markt
entstanden - auch im Gesundheitswesen. Denn ambulante
zahnmedizinische/medizinische Behandlungen im EU-Ausland werden von
den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der in Deutschland gültigen
Sätze über Kostenerstattung mitfinanziert. Die Kammer rät, sich vor
dem Zahnarztbesuch im Ausland bei der eigenen Krankenkasse kundig zu
machen, welche Zuschüsse für die jeweilige Behandlung gezahlt werden.
Auf der BZÄK-Homepage finden Ratsuchende verschiedene Hinweise,
welche Aspekte bei einer zahnmedizinischen Behandlung im Ausland
besonders beachtet werden sollten. Beim Zahnersatz etwa, nach dessen
Eingliederung nicht selten Nachbehandlungen nötig werden, die sich
über einen längeren Zeitraum erstrecken können. "Hinzu tritt für den
Patienten der Verlust einer auf Kontinuität und Vertrauensverhältnis
basierenden gewachsenen Beziehung zwischen Zahnarzt und Patient",
erläutert der BZÄK-Vizepräsident. Weitere wichtige Hinweise zu einer
Behandlung im EU-Ausland finden sich auf der BZÄK-Homepage. Darüber
hinaus können ratsuchende Patienten sich auch an die
Patientenberatungsstellen der Landes-Zahnärztekammern oder ihren
Zahnarzt wenden.
Für Rückfragen:
Jette Krämer 
Tel.: 030/ 40005-150  
presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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