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Bundeszahnärztekammer

Rechtsgutachten zur Dienstleistungsfreiheit vorgestellt

Berlin (ots)

Auch Ärzte und Zahnärzte genießen für die
grenzüberschreitende Ausübung der Heilkunde Dienstleistungsfreiheit
nach Art. 49 ff des EG-Vertrages. Insofern ist die Herausnahme von
Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der "Richtlinie
über Dienstleistungen im Binnenmarkt" - zumindest juristisch - schwer
nachvollziehbar. Diese Auffassung vertritt der ehem. Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Rechtsanwalt Prof. Dr. h. c. Siegbert Alber
in einem Gutachten zur Geltung der Dienstleistungsfreiheit im
Gesundheitsbereich, das er auf Einladung des Europaabgeordneten Dr.
Andreas Schwab (EVP) heute in Brüssel vorstellte. Alber weist darauf
hin, dass der Gerichtshof aktuell in der Rechtssache C-372/04 zum
wiederholten Male bekräftigt, dass "entgeltliche medizinische
Leistungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen über den Freien
Dienstleistungsverkehr" fallen, "ohne dass danach zu unterscheiden
wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines
solchen erbracht wird" (Rd.Ziff. 86). Auch Zahlungen der
Krankenkassen, selbst wenn sie pauschal erfolgen, stellen durchaus
eine wirtschaftliche Gegenleistung dar, so der Europäische
Gerichtshof.
Nachdem das EP im Rahmen der 1. Lesung der
Dienstleistungsrichtlinie beschlossen hat, die
Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich dieser
Rahmenrichtlinie herauszunehmen, geht es nach Einschätzung der
Bundeszahnärztekammer nun darum, die geplanten Maßnahmen der
Kommission zu den Gesundheitsdienstleistungen positiv zu
beeinflussen. Gerade der Gesundheitsmarkt sei einer der wichtigsten
europäischen Wachstumsmärkte und bedürfe dringend weniger
Regulierung. Nur so könnten vorhandene Arbeitsplätze gesichert und
neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Wer - wie die Deutsche
Bundesregierung - mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem und eine
Mobilität der Patienten wolle, dürfe die europäischen Grundfreiheiten
aus Sorge um den Fortbestand  der Gesetzlichen Krankenkassen als
öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht ausklammern. Im Rahmen
einer eigenständigen Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen,
müsse das Europäische Vertragsrecht strikte Anwendung finden.
Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit dürfe es, so der
EU-Abgeordnete Schwab gegenüber der Bayerischen
Landeszahnärztekammer, weder aus Sicht der Gesundheitsberufe noch aus
Sicht der Patienten geben. "Dies wäre ein Rückschritt, der mit dem
europäischen Primärrecht, einen wirklich "freien"
Dienstleistungsverkehr in der Union zu schaffen, nicht vereinbar
ist."

Pressekontakt:

Mary van Driel
Tel.: 0032/ 2 / 7328415
info@bzak.be

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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