Mannheimer Jurist erstellt Rechtsgutachten in Wirecard-Insolvenzverfahren
Mannheimer Jurist erstellt Rechtsgutachten in Wirecard-Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG liegt nun eine Begutachtung des Insolvenzrechtlers Professor Georg Bitter von der Universität Mannheim vor. Demnach sind Aktionäre und Anleger bei Schadensersatzforderungen mit Banken gleichberechtigt zu behandeln.
Professor Georg Bitter ist einer der führenden Experten für Rechtsfragen im Schnittbereich zwischen Bank-, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht in Deutschland. Er war schon in vielen anderen Fällen erfolgreich als Gutachter tätig, unter anderem bei Lehman Brothers und Mobilcom. Seine Position fasst er in der neuesten Ausgabe der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ (ZIP) zusammen, die am vergangenen Freitag erschien.
Der Jurist erstellte das Gutachten unter anderem im Auftrag der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft. Diese vertritt die Investorinnen und Investoren der Wirecard AG in mehr als 10.000 Forderungsanmeldungen. Er kommt zu dem Schluss, dass Ansprüche aus Verlusten mit Aktien und Derivaten im Insolvenzverfahren von Wirecard genauso zu behandeln sind wie die Forderungen anderer Gläubiger, beispielsweise der kreditgebenden Banken. Damit spricht er Wirecard-Anlegern Aussichten auf Schadensersatz zu.
„Aufgrund meiner Einschätzung erhalten Tausende von Anlegern eine Chance, wenigstens einen Teil ihres Geldes von Wirecard zurück zu erhalten“, sagt Bitter. Damit widerspricht er der Auffassung, das Vermögen sollte ausschließlich den anderen Gläubigern, insbesondere den Banken und sonstigen Financiers, zufallen.
Der so genannte Prüfungstermin soll am 15. April 2021 am Amtsgericht München stattfinden. Aussichtsreich sind jene Fälle, in denen die Papiere vor dem 18. Juni 2020 gekauft worden sind. Das ist das Datum, an dem Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung erstmals den Betrug offenlegte und von nicht auffindbaren Geldern in Höhe von 1,9 Milliarden Euro berichtete.
Originalpublikation: Georg Bitter/Marcel Jochum. Kein Nachrang kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche in der Insolvenz des Emittenten. Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), 2. April 2021, S. 653.
Ein Pressefoto finden Sie unter: https://www.uni-mannheim.de/newsroom/presse/pressefotos/ (Zum Vergrößern des Fotos zuerst mit links auf das Bild klicken, dann nach Rechtsklick „Grafik anzeigen“ auswählen)
Kontakt: Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Universität Mannheim E-Mail: bitter@uni-mannheim.de Yvonne Kaul Forschungskommunikation Universität Mannheim Tel: +49 621 181–1266 E-Mail: kaul@uni-mannheim.de