DFG fördert ukrainischen Juristen für Forschung zur Geldwäsche-Bekämpfung
DFG fördert ukrainischen Juristen für Forschung zur Geldwäsche-Bekämpfung
Dr. Volodymyr Litkevych, ein geflüchteter ukrainischer Jurist, erhält eine Förderung im Rahmen des Walter Benjamin-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). An der Universität Mannheim wird er für zwei Jahre das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland und anderen europäischen Ländern erforschen.
Litkevych war in der ukrainischen Stadt Bucha wissenschaftlich tätig, bevor er das Land zwei Tage nach Ausbruch des Krieges im Februar 2022 verließ. Nach einer mehrwöchigen Flucht kam er nach Deutschland und arbeitete zunächst als Gastwissenschaftler an der Universität Gießen. Anschließend gelang es ihm, die Fördergelder des Walter Benjamin-Programms einzuwerben.
„Deutschland ist eines der wichtigsten Bankenzentren der Welt und ich hoffe, dass meine Forschung zur Bekämpfung von Geldwäsche künftig für die Ukraine nützlich sein wird“, sagt der Völkerrechtler. „Nach dem Krieg wird das zerstörte Land eine gut funktionierende Verwaltung brauchen und auch die Kenntnis, wie man finanzielle Strukturen wieder aufbaut“. Seine Promotion zum Thema „Gesetzliche Regelung transnationaler Konzerne“ schloss er 1993 an der Universität in Kiew ab.
In seinem aktuellen Projekt will Litkevych die Stärken und die Schwächen des deutschen Anti-Geldwäsche-Systems untersuchen. Wie werden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche entwickelt und umgesetzt? Welche Rolle spielt Deutschland beim Schutz des internationalen Finanzsystems und bei der Entwicklung der internationalen und nationalen AML-Regeln (Anti Money Laundering)? Durch die so genannten AML-Vorschriften soll verhindert werden, dass Kriminelle illegal Geld verdienen oder illegale Gelder bewegen.
Litkevych tritt seine Stelle am 1. Juni 2024 an.
Zum Walter Benjamin-Programm der DFG
Die DFG unterstützt geflüchtete Forschende, eine Stelle an einer deutschen Forschungseinrichtung zu beantragen und ihnen Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu eröffnen. Die maximal zweijährige Förderung in diesem Programm bietet die Möglichkeit, Qualifikationen für eine selbständige Projektbetreuung zu erwerben, die für die Etablierung im Wissenschaftssystem erforderlich sind. Das Programm lässt Anträge aus allen fachlichen Disziplinen zu. Weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.dfg.de/de/foerderung/foerderinitiativen/gefluechtete-forschende
Ein Pressefoto kann hier heruntergeladen werden: http://www.uni-mannheim.de/newsroom/presse/pressefotos
Kontakt: Dr. Volodymyr Litkevych Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Universität Mannheim E-Mail: vlitk@ukr.net Yvonne Kaul Forschungskommunikation Universität Mannheim Tel: +49 621 181-1266 E-Mail: kaul@uni-mannheim.de