Keine Streiks bei der Bahn - Gericht beurteilt Streiks weiterhin für rechtswidrig
Berlin/Frankfurt (ots)
Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat heute seine einstweiligen Verfügungen bestätigt und damit erneut erklärt, dass die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angedrohten Streiks zur Durchsetzung eines Spartentarifvertrags unverhältnismäßig und damit unzulässig sind. Nach diesem Urteil sind weiterhin keine Streiks zu befürchten. "Durch das Urteil können wir Schaden vom Unternehmen und von unseren Kunden abwenden, aber es ist für uns letztendlich keine Lösung des Problems", erklärt Personalvorstand Dr. Norbert Bensel und weiter. " Wir müssen uns inhaltlich in den Themen einigen, deshalb fordern wir die GDL zum wiederholten Male auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren".
Die Bahn ist unverändert bereit mit allen drei Bahn-Gewerkschaften über die Themen Entgeltstruktur, Zulagen und Arbeitszeitregelungen zu verhandeln. Für kommenden Montag sind bereits Verhandlungen mit der Transnet/GDBA terminiert. Die GDL hat den Termin noch nicht bestätigt. Sie hält daran fest, dass der Spartentarifvertrag vorab zugesagt werden muss. Auf diese Bedingung kann und will die Bahn nicht eingehen, da sie nach der Rechtsauffassung der Tarifeinheit handelt. Tarifeinheit bedeutet, dass in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften ein einheitlicher Tarifvertrag mit allen beteiligten Gewerkschaften zur Geltung kommt.
Das Arbeitsgericht unterstützt mit seinem Urteil die Rechtsauffassung der Bahn.
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