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Deutsche Bahn AG

Keine Streiks bei der Bahn - Gericht beurteilt Streiks weiterhin für rechtswidrig

Berlin/Frankfurt (ots)

Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat
heute seine einstweiligen Verfügungen bestätigt und damit erneut
erklärt, dass die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
(GDL) angedrohten Streiks zur Durchsetzung eines Spartentarifvertrags
unverhältnismäßig und damit unzulässig sind. Nach diesem Urteil sind
weiterhin keine Streiks zu befürchten. "Durch das Urteil können wir
Schaden vom Unternehmen und von unseren Kunden abwenden, aber es ist
für uns letztendlich keine Lösung des Problems", erklärt
Personalvorstand Dr. Norbert Bensel und weiter. " Wir müssen uns
inhaltlich in den Themen einigen, deshalb fordern wir die GDL zum
wiederholten Male auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren".
Die Bahn ist unverändert bereit mit allen drei Bahn-Gewerkschaften
über die Themen Entgeltstruktur, Zulagen und Arbeitszeitregelungen zu
verhandeln. Für kommenden Montag sind bereits Verhandlungen mit der
Transnet/GDBA terminiert. Die GDL hat den Termin noch nicht
bestätigt. Sie hält daran fest, dass der Spartentarifvertrag vorab
zugesagt werden muss. Auf diese Bedingung kann und will die Bahn
nicht eingehen, da sie nach der Rechtsauffassung der Tarifeinheit
handelt. Tarifeinheit bedeutet, dass in einem Unternehmen mit
mehreren Gewerkschaften ein einheitlicher Tarifvertrag mit allen
beteiligten Gewerkschaften zur Geltung kommt.
Das Arbeitsgericht unterstützt mit seinem Urteil die
Rechtsauffassung der Bahn.
Rückfragen:
Werner W. Klingberg
Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180
Fax 030 297-62086
Uwe Herz
Stellv. Konzernsprecher
Tel. 030 297-61128
Fax 030 297-61935
www.bahn.de/presse 
medienbetreuung@bahn.de

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