Verwaltungsgericht Köln bestätigt Trassenvergabe der DB Netz AG
Berlin (ots)
Gericht wertet Bescheide der Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt zur Trassenvergabe als rechtswidrig - Fernverkehr nach Sylt vorerst gesichert
Heute hat das Verwaltungsgericht Köln in vier Eilverfahren die Rechtsauffassung der DB Netz AG zu Trassenvergaben bestätigt. Mit dieser Entscheidung sind diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten zwischen der DB Netz AG und dem Eisenbahn-Bundesamt vorläufig entschieden. Die Entscheidungen des Eisenbahn-Bundesamtes hätten konkret zum weitgehenden Erliegen des Fernverkehrs auf der Relation von Hamburg nach Westerland auf Sylt geführt.
Gegenstand des Verfahrens ist die jährliche Vergabe von Trassen für den Jahresfahrplan des Folgejahres. Melden Eisenbahnverkehrsunternehmen gleiche oder sich überlagernde Trassenwünsche an, ist es Aufgabe der DB Netz AG diese Konflikte zu lösen. Diese Entscheidungen werden nach transparenten und für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannten Kriterien getroffen. Zwei dieser Kriterien hatte das Eisenbahn-Bundesamt als rechtswidrig untersagt. Dazu gehört das Kriterium der vertraglichen Bindung aus dem Vorjahr sowie die Bevorzugung von Anmeldungen regelmäßiger Verkehre, wie Taktverkehre. Nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes wäre dem Nahverkehr Vorrang einzuräumen gewesen. Das Gericht hat mit seinem Urteil nun die Auffassung der DB Netz AG bestätigt, dass die gewählten Kriterien sachgerecht und diskriminierungsfrei gestaltet sind und damit die Trassenvergabe rechtmäßig erfolgt ist.
In seiner Begründung moniert das Gericht unter anderem, dass die Behörde die sehr grundsätzlichen Fragen der Trassenvergabe mitten in der laufenden Fahrplanerstellung aufgegriffen habe, obwohl der Behörde die Problematik seit langem bekannt war. Darüber hinaus hatte der Gesetzgeber der AEG-Novelle entschieden, dass der Fahrplanprozess für das Jahr 2006 noch nach den alten Regeln zu erfolgen habe. Bereits im vergangenen Jahr war die vom Eisenbahn-Bundesamt unverändert vertretene Auffassung vom Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig bewertet worden.
Martin Walden Hans-Georg Zimmermann Sprecher Fahrweg Stellv. Sprecher Fahrweg Tel. 069 265 32000 Tel. 069 265 32001 Fax 069 265 32007 Fax 069 265 32007
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