Führende Wissenschaftler empfehlen die Privatisierung der DB AG als integrierten Konzern
Berlin (ots)
- BahnBeirat legt Stellungnahme zu Privatisierungsvarianten vor - Integrationsmodell Voraussetzung für erfolgreiche Zukunft des Unternehmens" - Diskriminierungsfreier Netzzugang ist gegeben"
Der Strategieausschuss des BahnBeirats, ein unabhängiges Gremium führender Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, ist nach Bewertung der aktuell diskutierten Privatisierungsvarianten zu dem Ergebnis gekommen, die DB AG in der derzeitigen Struktur zu erhalten. Prof. Horst Albach, Vorsitzender des BahnBeirat-Präsidiums: Das erleichtert den Börsengang des Unternehmens und ist notwendig für die weitere Entlastung des Bundeshaushalts." Die Stellungnahme wurde heute in Berlin von Prof. Albach und seinen Kollegen Prof. Gerd Aberle, Prof. Thomas Ehrmann, Prof. Peter Hommelhoff und Prof. Christian Kirchner vorgestellt.
Der Strategieausschuss des BahnBeirats hält einstimmig das Integrationsmodell für das Modell der Wahl", fasste Prof. Albach, langjähriger Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Berliner Humboldt-Universität, und ehemaliger Direktor des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB), heute im Haus der Bundespressekonferenz das Ergebnis der Beratungen des Gremiums zusammen.
Die Wirtschafts-, Rechts- und Verkehrswissenschaftler hatten sich seit etwa einem Jahr mit dem Thema befasst. Albach: Unsere Arbeit hat mit den Ergebnissen des laufenden Gutachtens der Bundesregierung zur Privatisierung nichts zu tun. Wir kennen dieses Gutachten nicht. Der Vorwurf einer Einflussnahme ist absolut unredlich." Der BahnBeirat sei unabhängig und überzeugt davon, dass sich die Kapitalmarktfähigkeit der Bahn mit dem integrierten Modell schneller und besser als mit jedem anderen Modell erreichen lasse. Die Privatisierung der DB AG mit Netz sei damit nach gemeinsamer Auffassung die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft der Bahn.
Eine Herauslösung des Netzes aus dem Konzernverbund der DB bringe erhebliche Risiken und Synergieverluste mit sich und würde zudem auch wichtigen Zielsetzungen der deutschen Bahnreform widersprechen, erklärte Prof. Gerd Aberle, Inhaber des Lehrstuhls für Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik und Transportwirtschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen: Die Bahnreform hatte ausdrücklich das Ziel, den Staatseinfluss auf die Bahn zu minimieren, um unternehmerisches Handeln zu sichern. Eine eigentumsrechtliche Übertragung des Netzes im Sinne des Eigentumsmodells auf den Staat, der nicht unternehmerisch, sondern nur verwaltend das Netz betreiben kann, bricht einen wesentlichen Baustein der Bahnreform heraus. Auch wird das neue Regulierungsdesign für die Eisenbahnpolitik in den Trennungsvorschlägen nicht ausreichend berücksichtigt."
Die wettbewerbspolitische Rechtfertigung des Trennungsmodells sieht Prof. Christian Kirchner, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Zivil- und Wirtschaftsrecht und Institutionenökonomik an der Berliner Humboldt-Universität, entkräftet: Empirische Untersuchungen zeigen: Ob in einem Land das Trennungs- oder Integrationsmodell zur Anwendung kommt, macht für den freien Zugang zum Netz keinen signifikanten Unterschied. Der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz hängt maßgeblich von der Qualität der Zugangsregulierung ab. Die Frage des Netzeigentums ist somit nicht der entscheidende Faktor für die Eröffnung von Wettbewerb auf der Schiene."
Nur im integrierten DB-Konzern können Effizienzgewinne erwirtschaftet werden, die im Fall einer Trennung bei einer Infrastrukturbehörde oder einer getrennten Infrastruktur-AG verloren gingen." Das betonte Thomas Ehrmann, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Grund sei die Gleichrichtung der wirtschaftlichen Ziele zwischen Infrastruktur und ihren größten Nutzern im DB-Konzernverbund. Ehrmann: In allen anderen Modellen sind Akteure involviert, auf die kein direkter Absatz- und Kapitalmarktdruck wirkt."
Prof. Peter Hommelhoff, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht an der Heidelberger Ruprecht-Karls-Universität: Das Integrationsmodell ist auf allen normativen Ebenen rechtsverträglich. Das gilt für das einfache Bundesrecht ebenso wie für das europäische Gemeinschaftsrecht, vor allem aber für die Übereinstimmung mit den Vorgaben des Grundgesetzes. Sämtliche Rechtsordnungen gewähren den Entscheidungsträgern den Gestaltungsfreiraum, die bestehende integrierte Konzernstruktur beizubehalten."
Mit Blick auf die politischen Entscheidungen zur Privatisierung der Bahn hielt Prof. Horst Albach fest: Wir plädieren für schnelle Entscheidungen. Die Investitionskraft des gesamten DB-Konzerns hängt unmittelbar von einer verbesserten Eigenkapital-Ausstattung ab. Wachstumschancen in ihren Märkten lassen sich für die Bahn nur über einen Börsengang realisieren."
Werner W. Klingberg Heiner von der Laden Konzernsprecher Stellv. Konzernsprecher Tel. 030 297-61180 Tel. 030 297-61128 Fax 030 297-62086 Fax 030 297-61935
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