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Deutsche Bahn AG

Führende Wissenschaftler empfehlen die Privatisierung der DB AG als integrierten Konzern

Berlin (ots)

- BahnBeirat legt Stellungnahme zu Privatisierungsvarianten vor 
   - „Integrationsmodell Voraussetzung für erfolgreiche Zukunft des
     Unternehmens" 
   - „Diskriminierungsfreier Netzzugang ist gegeben"
Der Strategieausschuss des BahnBeirats, ein unabhängiges Gremium
führender Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, ist nach
Bewertung der aktuell diskutierten Privatisierungsvarianten zu dem
Ergebnis gekommen, die DB AG in der derzeitigen Struktur zu erhalten.
Prof. Horst Albach, Vorsitzender des BahnBeirat-Präsidiums: „Das
erleichtert den Börsengang des Unternehmens und ist notwendig für die
weitere Entlastung des Bundeshaushalts." Die Stellungnahme wurde
heute in Berlin von Prof. Albach und seinen Kollegen Prof. Gerd
Aberle, Prof. Thomas Ehrmann, Prof. Peter Hommelhoff und Prof.
Christian Kirchner vorgestellt.
„Der Strategieausschuss des BahnBeirats hält einstimmig das
Integrationsmodell für das Modell der Wahl", fasste Prof. Albach,
langjähriger Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an
der Berliner Humboldt-Universität, und ehemaliger Direktor des
Wissenschaftszentrums Berlin (WZB), heute im Haus der
Bundespressekonferenz das Ergebnis der Beratungen des Gremiums
zusammen.
Die Wirtschafts-, Rechts- und Verkehrswissenschaftler hatten sich
seit etwa einem Jahr mit dem Thema befasst. Albach: „Unsere Arbeit
hat mit den Ergebnissen des laufenden Gutachtens der Bundesregierung
zur Privatisierung nichts zu tun. Wir kennen dieses Gutachten nicht.
Der Vorwurf einer Einflussnahme ist absolut unredlich." Der
BahnBeirat sei unabhängig und überzeugt davon, dass sich die
Kapitalmarktfähigkeit der Bahn mit dem integrierten Modell schneller
und besser als mit jedem anderen Modell erreichen lasse. Die
Privatisierung der DB AG mit Netz sei damit nach gemeinsamer
Auffassung die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft der Bahn.
Eine Herauslösung des Netzes aus dem Konzernverbund der DB bringe
erhebliche Risiken und Synergieverluste mit sich und würde zudem auch
wichtigen Zielsetzungen der deutschen Bahnreform widersprechen,
erklärte Prof. Gerd Aberle, Inhaber des Lehrstuhls für
Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik und Transportwirtschaft an der
Justus-Liebig-Universität Gießen: „Die Bahnreform hatte ausdrücklich
das Ziel, den Staatseinfluss auf die Bahn zu minimieren, um
unternehmerisches Handeln zu sichern. Eine eigentumsrechtliche
Übertragung des Netzes im Sinne des Eigentumsmodells auf den Staat,
der nicht unternehmerisch, sondern nur verwaltend das Netz betreiben
kann, bricht einen wesentlichen Baustein der Bahnreform heraus. Auch
wird das neue Regulierungsdesign für die Eisenbahnpolitik in den
Trennungsvorschlägen nicht ausreichend berücksichtigt."
Die wettbewerbspolitische Rechtfertigung des Trennungsmodells
sieht Prof. Christian Kirchner, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches,
europäisches und internationales Zivil- und Wirtschaftsrecht und
Institutionenökonomik an der Berliner Humboldt-Universität,
entkräftet: „Empirische Untersuchungen zeigen: Ob in einem Land das
Trennungs- oder Integrationsmodell zur Anwendung kommt, macht für den
freien Zugang zum Netz keinen signifikanten Unterschied. Der
diskriminierungsfreie Zugang zum Netz hängt maßgeblich von der
Qualität der Zugangsregulierung ab. Die Frage des Netzeigentums ist
somit nicht der entscheidende Faktor für die Eröffnung von Wettbewerb
auf der Schiene."
„Nur im integrierten DB-Konzern können Effizienzgewinne
erwirtschaftet werden, die im Fall einer Trennung bei einer
Infrastrukturbehörde oder einer getrennten Infrastruktur-AG verloren
gingen." Das betonte Thomas Ehrmann, Professor für
Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu
Münster. Grund sei die Gleichrichtung der wirtschaftlichen Ziele
zwischen Infrastruktur und ihren größten Nutzern im
DB-Konzernverbund. Ehrmann: „In allen anderen Modellen sind Akteure
involviert, auf die kein direkter Absatz- und Kapitalmarktdruck
wirkt."
Prof. Peter Hommelhoff, Direktor des Instituts für Wirtschafts-
und Gesellschaftsrecht an der Heidelberger
Ruprecht-Karls-Universität: „Das Integrationsmodell ist auf allen
normativen Ebenen rechtsverträglich. Das gilt für das einfache
Bundesrecht ebenso wie für das europäische Gemeinschaftsrecht, vor
allem aber für die Übereinstimmung mit den Vorgaben des
Grundgesetzes. Sämtliche Rechtsordnungen gewähren den
Entscheidungsträgern den Gestaltungsfreiraum, die bestehende
integrierte Konzernstruktur beizubehalten."
Mit Blick auf die politischen Entscheidungen zur Privatisierung
der Bahn hielt Prof. Horst Albach fest: „Wir plädieren für schnelle
Entscheidungen. Die Investitionskraft des gesamten DB-Konzerns hängt
unmittelbar von einer verbesserten Eigenkapital-Ausstattung ab.
Wachstumschancen in ihren Märkten lassen sich für die Bahn nur über
einen Börsengang realisieren."
Werner W. Klingberg      Heiner von der Laden
Konzernsprecher          Stellv. Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180       Tel. 030 297-61128
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