Deutsche Bahn gewährleistet Sicherheit an Bahnübergängen Vom Eisenbahn-Bundesamt verfügte Sperrung oder Sicherung durch Posten nicht mehr erforderlich
Berlin (ots)
(Frankfurt/M., 16. Mai 2007) Die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen an rund 200 Bahnübergängen, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der Deutschen Bahn AG auferlegt hatte, sind nicht weiter erforderlich. Das EBA konnte sich damit nach Einschaltung unabhängiger Gutachter der Argumentation der Deutschen Bahn anschließen. Die Gutachter haben die Gewährleistung der Sicherheit an Bahnübergängen zweifelsfrei bestätigt. In zwei Fällen hatten sich in der vergangenen Woche an Bahnübergängen in Bonn Schranken geöffnet, während die letzten Wagen eines Zuges den Bahnübergang noch nicht verlassen hatten. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte daraufhin der Deutschen Bahn AG auferlegt, Bahnübergangsanlagen derselben Bauart durch zusätzliche Posten abzusichern oder nötigenfalls für den Straßenverkehr zu sperren. Hiergegen hatte die Deutsche Bahn Widerspruch eingelegt und eine Maßnahme vorgeschlagen, wonach die betroffenen Bahnübergangsanlagen im Stellwerk manuell durch Knopfdruck geöffnet und geschlossen werden. Ein vorzeitiges Öffnen der Schranken wäre damit verhindert worden. Für bestimmte Bahnübergangstechniken hat das EBA nun ein Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit angeordnet, bei dem das Stellwerkspersonal mitwirkt. Die bereits getroffenen Maßnahmen zur Sicherung durch Posten oder Sperrung von Bahnübergängen können jetzt aufgehoben werden.
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