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Kassen müssen Computer-Beinprothese zahlen
Bundessozialgericht: C-Leg von Otto Bock HealthCare bietet "erheblichen Gebrauchsvorteil"

Kassen müssen Computer-Beinprothese zahlen / Bundessozialgericht: C-Leg von Otto Bock HealthCare bietet "erheblichen Gebrauchsvorteil"
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Duderstadt (ots)

Oberschenkelamputierte haben einen Rechtsanspruch auf eine
Versorgung nach aktuellem Stand der Technik: So entschied am 16.
September das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az. B 3 KR 1/04
R-D; B 3 KR 6/04 R-T.; B 3 KR 2/04 R- Sch.). In allen drei
verhandelten Fällen müssen die Krankenkassen den Patienten das
"computergesteuerte Bein" C-Leg bezahlen. Die von Otto Bock
HealthCare hergestellte Beinprothese bietet nach Ansicht der Richter
für die Betroffenen deutliche Gebrauchsvorteile im Vergleich zu
herkömmlichen Prothesen; allein aufgrund der Wirtschaftlichkeit
dürften die Kassen die Kostenübernahme für die rund 23.000 Euro teure
Prothese nicht ablehnen.
In zwei der jetzt verhandelten Fälle war bereits das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen der Gutachter-Argumentation
gefolgt und hatte den klagenden Patienten das C-Leg zugesprochen. Im
dritten Fall aus Baden-Württemberg entschieden die Vorinstanzen
zugunsten der Krankenkassen. Jetzt wies das Bundessozialgericht deren
Ansicht, eine Versorgung mit Hilfsmitteln müsse vorrangig unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen, in allen drei Fällen
zurück. Entscheidend für die Hightech-Versorgung sei, ob die
Patienten diese Vorteile im Alltag auch nutzen. Das trifft zum
Beispiel zu, wenn sie regelmäßig ihre Wohnung verlassen und größere
Strecken außer Haus zurücklegen.
Meike Brouwer, Produktmanagerin von Otto Bock HealthCare, freut
sich über die Entscheidung: "Mit dem C-Leg wollen wir den Betroffenen
helfen, ihren Alltag so normal wie möglich zu leben. Ein
anspruchsvoller Beruf gehört ebenso dazu wie eine aktive
Freizeitgestaltung." Selbst oberschenkelamputiert, spricht die junge
Frau aus eigener Erfahrung. Verschiedene Untersuchungen und klinische
Studien bestätigen die Vorteile der computergesteuerten Prothese. Die
Ergebnisse sind in einer Indikationsliste zusammengefasst, die Ärzten
und Orthopädietechnikern als Entscheidungshilfe dient.
Beim C-Leg ist das Prothesen-Kniegelenk in allen Phasen des
Schrittes sowie im Stand per Computer gesteuert. Das ermöglicht dem
Prothesenträger ein nahezu natürliches Gangbild. Besonders wichtig
für die Betroffenen: Die Sturzgefahr ist im Vergleich zu
herkömmlichen Prothesen deutlich geringer und die Standsicherheit
erheblich besser. Der Prothesenträger muss sich somit nicht mehr bei
jedem Schritt auf seine Prothese konzentrieren. Besonders wichtig ist
das beispielsweise im Straßenverkehr. Aber auch beim Treppabgehen
oder auf unebenem Gelände kommen die Vorteile der Prothese zum
Tragen.

Pressekontakt:

Nähere Informationen:
Meike Bouwer, Peter Radtke
Otto Bock HealthCare GmbH
Max-Näder-Straße 15
37115 Duderstadt
Telefon: 05527.848-1556 / -1577
E-Mail: brouwer@ottobock.de; radtke@ottobock.de
www.ottobock.de

Original-Content von: Ottobock SE & Co. KGaA, übermittelt durch news aktuell

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