Kassen müssen Computer-Beinprothese zahlen
Bundessozialgericht: C-Leg von Otto Bock HealthCare bietet "erheblichen Gebrauchsvorteil"
Duderstadt (ots)
Oberschenkelamputierte haben einen Rechtsanspruch auf eine Versorgung nach aktuellem Stand der Technik: So entschied am 16. September das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az. B 3 KR 1/04 R-D; B 3 KR 6/04 R-T.; B 3 KR 2/04 R- Sch.). In allen drei verhandelten Fällen müssen die Krankenkassen den Patienten das "computergesteuerte Bein" C-Leg bezahlen. Die von Otto Bock HealthCare hergestellte Beinprothese bietet nach Ansicht der Richter für die Betroffenen deutliche Gebrauchsvorteile im Vergleich zu herkömmlichen Prothesen; allein aufgrund der Wirtschaftlichkeit dürften die Kassen die Kostenübernahme für die rund 23.000 Euro teure Prothese nicht ablehnen.
In zwei der jetzt verhandelten Fälle war bereits das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen der Gutachter-Argumentation gefolgt und hatte den klagenden Patienten das C-Leg zugesprochen. Im dritten Fall aus Baden-Württemberg entschieden die Vorinstanzen zugunsten der Krankenkassen. Jetzt wies das Bundessozialgericht deren Ansicht, eine Versorgung mit Hilfsmitteln müsse vorrangig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen, in allen drei Fällen zurück. Entscheidend für die Hightech-Versorgung sei, ob die Patienten diese Vorteile im Alltag auch nutzen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn sie regelmäßig ihre Wohnung verlassen und größere Strecken außer Haus zurücklegen.
Meike Brouwer, Produktmanagerin von Otto Bock HealthCare, freut sich über die Entscheidung: "Mit dem C-Leg wollen wir den Betroffenen helfen, ihren Alltag so normal wie möglich zu leben. Ein anspruchsvoller Beruf gehört ebenso dazu wie eine aktive Freizeitgestaltung." Selbst oberschenkelamputiert, spricht die junge Frau aus eigener Erfahrung. Verschiedene Untersuchungen und klinische Studien bestätigen die Vorteile der computergesteuerten Prothese. Die Ergebnisse sind in einer Indikationsliste zusammengefasst, die Ärzten und Orthopädietechnikern als Entscheidungshilfe dient.
Beim C-Leg ist das Prothesen-Kniegelenk in allen Phasen des Schrittes sowie im Stand per Computer gesteuert. Das ermöglicht dem Prothesenträger ein nahezu natürliches Gangbild. Besonders wichtig für die Betroffenen: Die Sturzgefahr ist im Vergleich zu herkömmlichen Prothesen deutlich geringer und die Standsicherheit erheblich besser. Der Prothesenträger muss sich somit nicht mehr bei jedem Schritt auf seine Prothese konzentrieren. Besonders wichtig ist das beispielsweise im Straßenverkehr. Aber auch beim Treppabgehen oder auf unebenem Gelände kommen die Vorteile der Prothese zum Tragen.
Pressekontakt:
Nähere Informationen:
Meike Bouwer, Peter Radtke
Otto Bock HealthCare GmbH
Max-Näder-Straße 15
37115 Duderstadt
Telefon: 05527.848-1556 / -1577
E-Mail: brouwer@ottobock.de; radtke@ottobock.de
www.ottobock.de
Original-Content von: Ottobock SE & Co. KGaA, übermittelt durch news aktuell