1. Quartal 2007: Gesetzliche Sozialversicherung mit 3,4 Mrd. Euro im Defizit
Wiesbaden (ots)
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, errechnet sich für die gesetzliche Sozialversicherung - sie umfasst die gesetzliche Kranken- , Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit - im ersten Quartal 2007 in der Abgrenzung der Finanzstatistik ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Während die Ausgaben in den ersten drei Monaten 2007 mit 115,9 Milliarden Euro geringfügig (- 0,5%) unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahresquartals blieben, gingen die Einnahmen deutlich um 6,0% auf 112,5 Milliarden Euro zurück. Ursächlich dafür war die zu Jahresbeginn 2006 eingeführte Änderung des Beitragseinzugsverfahrens. Sie führte dazu, dass einmalig ein zusätzlicher Monatsbeitrag zu verbuchen und daher eine außerordentliche Erhöhung der Einnahmen zu verzeichnen war.
Dieser Basiseffekt wirkte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit aus, deren Einnahmen im ersten Quartal 2007 um 4,6 Milliarden Euro (- 7,6%) beziehungsweise um 4,0 Milliarden Euro (- 28,5%) niedriger ausfielen als im gleichen Vorjahreszeitraum. Bei der Bundesagentur beeinflusste darüber hinaus die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte auf 4,2% die Einnahmeentwicklung. Die Ausgaben der Rentenversicherung erhöhten sich im ersten Quartal 2007 leicht um 0,5%. Die Ausgaben der Bundesagentur nahmen dagegen stark (- 18,1%) ab, vorwiegend wegen der Zunahme der Beschäftigtenzahl bei anhaltend guter Konjunktur. Per Saldo errechnet sich für die Rentenversicherung ein Defizit von 2,1 Milliarden Euro, für die Bundesagentur von nur noch 0,3 Milliarden Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung wies ein leichtes Defizit von 0,8 Milliarden Euro auf, 0,4 Milliarden Euro weniger als im ersten Quartal 2006.
Wegen der starken unterjährigen Schwankungen der Ausgaben und Einnahmen können anhand der Daten des ersten Vierteljahres noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis gezogen werden.
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