Durchschnitts- und Tarifverdienste wachsen 2007 im Gleichschritt
Wiesbaden (ots)
Nach ersten Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Bruttodurchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2007 um 1,4% auf 27 083 Euro gestiegen.
Die Tariflöhne nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank erhöhten sich in 2007 um 1,3%. Der im Vergleich zur Tariflohnentwicklung leicht stärkere Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste ist vor allem auf den sinkenden Anteil der marginal Beschäftigten zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung dieser Beschäftigtengruppe stiegen die effektiv gezahlten Verdienste ebenfalls um 1,3%. Die Lohndrift, die Differenz zwischen der Entwicklung der effektiv gezahlten und der tariflich vereinbarten Verdienste, verließ damit zum ersten Mal seit der deutschen Vereinigung den negativen Bereich.
Die marginal Beschäftigten umfassen die Arbeitnehmer, die keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Hierzu zählen die Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten, die sogenannten "1-Euro-Jobs", und die ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Der niedrige Verdienst dieser Beschäftigtengruppe beeinflusst die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste spürbar. Seit dem Jahr 2003 stiegen die Entgelte aller Arbeitnehmer um 3,2%. Schaltet man rechnerisch den Effekt der marginal Beschäftigten aus, ergibt sich ein Anstieg der Verdienste um 5,5%.
Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle Arbeitnehmergruppen einbezogen - auch Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, geringfügig Beschäftigte ebenso wie leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete Arbeit empfangenen Entgelte und geldwerte Leistungen, zum Beispiel auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien, berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen.
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