Tag für Tag nehmen Jugendämter 77 Kinder in Obhut
Wiesbaden (ots)
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2007 in Deutschland 28 200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Dies waren rund 2 200 (+ 8,4%) mehr als 2006. Damit leisteten die Jugendämter rein rechnerisch jeden Tag für 77 Kinder und Jugendliche "erste Hilfe" in für sie gefährlichen Situationen; im Vorjahr waren es pro Tag rechnerisch 71 Kinder und Jugendliche gewesen. 435 dieser Inobhutnahmen waren sogenannte Herausnahmen, das heißt, die Kinder wurden gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen. Im Jahr 2006 hatte es 151 Herausnahmen gegeben.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.
7 000 Kinder und Jugendliche (25%) wurden 2007 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder Stellen die Inobhutnahme.
16 500 (58%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre. Mit einem Anteil von 55% (15 400) aller in Obhut Genommenen waren Mädchen wie in den Vorjahren in der Überzahl.
An einem jugendgefährdenden Ort, zum Beispiel in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund 11% (3 000) der in Obhut Genommenen aufgegriffen.
Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war in 44% der Fälle die Überforderung der Eltern. Bei 6 500 der Kinder und Jugendlichen (23%) waren Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort "Inobhutnahmen".
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