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Statistisches Bundesamt

Sozialhilfeausgaben 2007: Anstieg auf netto 18,8 Milliarden Euro

Wiesbaden (ots)

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2007 die Ausgaben für 
Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 
(SGB XII "Sozialhilfe") in Deutschland brutto 21,1 Milliarden Euro 
betragen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, 
die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer 
Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben 
netto 18,8 Milliarden Euro; dies waren 3,9% mehr als im Vorjahr.
Je Einwohner wurden in Deutschland damit 2007 für die Sozialhilfe 
rechnerisch 228 Euro (Vorjahr: 220 Euro) ausgegeben. In den alten 
Bundesländern (ohne Berlin) waren es mit 237 Euro je Einwohner 
wesentlich mehr als in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) mit 152 
Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner 
hatten im Jahr 2007 - wie schon im Vorjahr - die drei Stadtstaaten 
Bremen (385 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (355 Euro). 
Innerhalb der alten Flächenländer wurden die geringsten Ausgaben je 
Einwohner in Baden-Württemberg mit 168 Euro festgestellt, die 
höchsten in Schleswig-Holstein mit 277 Euro. In den neuen Ländern 
waren in Sachsen (114 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten, in 
Mecklenburg-Vorpommern (194 Euro) am höchsten.
Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, 
so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2007 auf Bundesebene 
Folgendes festzustellen:
Mit 10,6 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit 
Abstand größte Teil der Sozialhilfeausgaben (57%) auf die 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2006 
stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 0,9%. Die im 6. Kapitel 
des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat
die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene 
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu 
mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft 
einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur 
vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert 
oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von 
einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der
Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für 
Arbeit - erbracht wird.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung lagen im Jahr 2007 bei 3,5 Milliarden Euro; dies 
entspricht 18% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum 
Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,7% 
gestiegen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 
eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den 
grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 
1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII 
gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen,
wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen 
ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007 
netto insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus (+ 5,4% gegenüber dem 
Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14% der 
gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß
dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit 
oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden 
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe 
angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der 
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch 
sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2007
netto 740,1 Millionen Euro ausgegeben (+ 9,4% gegenüber 2006); dies 
entspricht 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also 
vor Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen 
am Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für 
diese Hilfeart ausgegeben. Seit 1. Januar 2005 erhalten bisherige 
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von 
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig 
sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die 
Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der 
Sozialhilfestatistik nachgewiesen.
Eine Tabelle sowie eine methodische Kurzbeschreibung enthält die 
Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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