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Statistisches Bundesamt

Neue Beschäftigungsformen prägen Arbeitsmarktentwicklung

Wiesbaden (ots)

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute
im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitteilte, hat 
die Zunahme neuer Beschäftigungsformen die Beschäftigungsentwicklung 
der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt. Zu 
diesen neuen oder häufig auch als atypisch bezeichneten 
Beschäftigungsformen gehören befristete oder geringfügige 
Beschäftigung, Teilzeitarbeit sowie Zeitarbeit. Während die Zahl der 
Erwerbstätigen in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen von 1997 bis
2007 um 1,5 Millionen gesunken ist, stieg die Anzahl der Personen in 
neuen oder atypischen Beschäftigungsformen in diesem Zeitraum um 2,6 
Millionen an. Insgesamt ergibt sich für alle abhängig Beschäftigten 
eine Zunahme um 1,1 Millionen.
Wie Wolfgang Strohm, Leiter der Abteilung "Gesamtrechnungen, 
Arbeitsmarkt" des Statistischen Bundesamtes, weiter mitteilte, ist 
trotz dieser Entwicklung das Normalarbeitsverhältnis nach wie vor die
dominierende Form abhängiger Beschäftigung. Knapp drei Viertel (22,5 
Millionen) der 30,2 Millionen abhängig Beschäftigten im Alter von 15 
bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung waren, befanden 
sich 2007 in einem Normalarbeitsverhältnis. Demgegenüber standen 7,7 
Millionen Personen in neuen Beschäftigungsformen.
Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hat die Bedeutung des 
Normalarbeitsverhältnisses abgenommen, wenn auch nicht deutlich. 1997
betrug der Anteil der Personen in einem Normalarbeitsverhältnis an 
allen abhängig Beschäftigten noch 82,5%. Der Anteil hat sich seither 
um acht Prozentpunkte verringert (2007: 74,5%). Entsprechend stieg 
der Anteil der neuen Beschäftigungsformen von 17,5% auf 25,5%.
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird hier ein 
Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit und auf einer 
dauerhaften vertraglichen Grundlage ausgeübt wird. Ein 
Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er 
einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und 
-arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an
andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. Zudem 
sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein 
Normalarbeitsverhältnis in die sozialen Sicherungssysteme wie 
Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung 
integriert. Das heißt, sie erwerben über die von ihrem 
Erwerbseinkommen abgeführten Beiträge Ansprüche auf Leistungen aus 
den Versicherungen.
Von neuen oder atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen, 
wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu 
zählen in der vorliegenden Betrachtung Teilzeitbeschäftigungen mit 20
oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, 
befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse, die auch 
unter den Schlagworten Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bekannt
sind.
Im Gegensatz zur Normalarbeit, die in der Regel darauf 
ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von 
Angehörigen zu finanzieren, können die neuen oder atypischen 
Beschäftigungsformen diesen Anspruch nur bedingt erfüllen. Sie sind 
jedoch nicht zwangsläufig mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen. 
Prekäre Beschäftigung zeichnet sich durch ein erhöhtes Armutsrisiko 
des/der Beschäftigten aus, welches zusätzlich von der persönlichen 
Berufsbiografie und dem persönlichen Haushaltskontext abhängig ist. 
Die hier angesprochenen neuen oder atypischen Beschäftigungen können 
durchaus absichtlich gewählt sein, weil sich beispielsweise im 
konkreten Fall dadurch berufliche und andere persönliche Interessen 
besser kombinieren lassen.
Die vorliegende Betrachtung beschränkt sich auf die Gruppe der 
abhängig Beschäftigten im Erwerbsalter von 15 bis 64 Jahren, soweit 
sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Diese Gruppe befindet sich
in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem 
Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird, als 
beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Zudem wird 
jeweils nur die Haupterwerbstätigkeit betrachtet.
Weiteres umfangreiches Daten- und Informationsmaterial zu diesem 
Thema kann im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter 
www.destatis.de, Pfad: Presse --> Pressekonferenzen --> 
Pressegespräch "Atypische Beschäftigung auf dem deutschen 
Arbeitsmarkt", abgerufen werden.
Weitere Auskünfte gibt:
Katharina Puch,
Telefon: (0611) 75-4106,
E-Mail:  arbeitsmarkt@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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