Volkszählung war gestern - Zensus ist morgen
Wiesbaden (ots)
Im Jahr 2011 wird in Deutschland ein Zensus stattfinden. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschlannd leben und wie sie wohnen und arbeiten. Dabei unterscheidet sich die Methode des Zensus 2011 grundlegend von einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Haushalte befragt werden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der ersten Beratung des Zensusgesetzes am 19. März im Deutschen Bundestag mitteilt, bietet die amtliche Statistik umfassende Fachinformationen zu der für Deutschland neuen Methode und zu aktuellen Fragen rund um den Zensus 2011.
Der Wechsel von den früheren, traditionellen Volkszählungen hin zum Zensus 2011 in Deutschland bedeutet nicht nur für die amtliche Statistik die methodische Anpassung an Entwicklungen in anderen Ländern, sondern bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Vorteile: Denn die Mehrheit der Bevölkerung wird beim Zensus 2011 keine Auskunft zu leisten haben. Dank der Methode des Zensus 2011 werden für die Erhebung in erster Linie Daten aus Registern der Verwaltung genutzt, vor allem Daten aus den Melderegistern der Kommunen in Deutschland sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit. Nur um Ungenauigkeiten in den Melderegistern zu erkennen und um Daten zu erhalten - für die es keine bundesweiten Verwaltungsdaten gibt (zum Beispiel zur Bildung) - werden im Jahr 2011 circa acht Prozent der Bevölkerung durch Interviewerinnen und Interviewer befragt werden. Ferner gibt es bundesweit keine Register zur Wohnraumversorgung, so dass die rund 17,5 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohnraum schriftlich befragt werden.
Mit der neuen Methode löst der Zensus im Jahr 2011 die früheren Volkszählungen ab. Diese fanden in Deutschland zuletzt im Jahr 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der DDR statt. Seither werden die aktuellen Einwohnerzahlen mit den Meldungen der Standesämter zu den Geburten und den Sterbefällen sowie mit den Daten der Meldebehörden über die Zu- und Fortzüge von Personen (über die Gemeindegrenzen hinweg) durch die amtliche Statistik fortgeschrieben. Im Zeitverlauf schleichen sich dabei unweigerlich Fehler ein. So kann zum Beispiel nicht ausgeschlossen werden, dass An- beziehungsweise Abmeldedaten von den Meldebehörden oder von den statistischen Ämtern fehlerhaft verarbeitet werden. Eine weitere Fehlerquelle besteht auch darin, dass einige Bürgerinnen und Bürger den melderechtlichen Vorschriften nicht nachkommen, zum Beispiel wenn sie die Abmeldung bei Fortzug ins Ausland unterlassen. Die Volkszählung 1987 im früheren Bundesgebiet ergab beispielsweise, dass die tatsächlichen Einwohnerzahlen von Bonn um mehr als 14 000 Personen niedriger und die von Frankfurt/Main um mehr als 26 000 höher waren als bis dahin angenommen.
Um verlässliche Zahlen zu erhalten, ist von Zeit zu Zeit eine Art Inventur notwendig - wie sie mit dem Zensus im Jahr 2011 durchgeführt wird. Die Verlässlichkeit der Bevölkerungsdaten ist unverzichtbar, da sie eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden ist.
Den Grundsatzbeschluss zum Wechsel von den traditionellen Volkszählungen hin zum Zensus 2011 hatte die Bundesregierung am 29. August 2006 gefasst. Das am 13. Dezember 2007 in Kraft getretene Zensusvorbereitungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die konkreten Vorbereitungen der amtlichen Statistik auf den Zensus 2011 in Deutschland. Die Durchführung des Zensus 2011 wird das Zensusgesetz 2011 regeln, zu dem am 19. März im Deutschen Bundestag die erste Beratung stattfindet.
Die wichtigsten Fachinformationen zum Zensus 2011 hat das Statistische Bundesamt in seinem Internetangebot unter www.destatis.de/zensus zusammengetragen, darüber hinaus haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein ausführliches Informationsangebot zum Zensus 2011 unter www.zensus2011.de eingerichtet.
Weitere Auskünfte gibt: Michael Neutze, Telefon: (0611) 75-2410, E-Mail: zensus2011@destatis.de
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