2008: Bevölkerung mit türkischem Pass um 25 000 zurückgegangen
Wiesbaden (ots)
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) weist das Ausländerzentralregister (AZR) am Jahresende 2008 insgesamt rund 6,73 Millionen Personen in Deutschland nach, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Gegenüber 2007 waren das knapp 0,3% weniger.
Am stärksten abgenommen hat dabei die im Ausländerzentralregister geführte Bevölkerung mit türkischem Pass: Mit 1,69 Millionen lag ihre Zahl Ende 2008 um 25 200 unter der des Vorjahres (- 1,5%). Dieser Rückgang geht zum großen Teil auf Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger zurück.
Einen nennenswerten Zuwachs von 24 200 Personen gab es demgegenüber bei der ausländischen Bevölkerung mit einem Pass eines EU-Mitgliedstaates (+ 1,0%). Hierfür ist nahezu ausschließlich die zunehmende Zahl von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus Rumänien (+ 9 700), Polen (+ 9 000) und Bulgarien (+ 7 200) verantwortlich. Gegenüber dem Vorjahr ist der relative Anstieg bei den Menschen aus Bulgarien (+ 15,3%) und Rumänien (+ 11,5%) besonders groß.
Im Laufe des Jahres 2008 sind gut 403 400 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland zugezogen oder wurden hier geboren, 1 000 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben 307 800 ausländische Personen das Land verlassen oder sind verstorben, 28 700 Fälle mehr als im Vorjahr. Rund 112 900 Personen sind aus anderen Gründen, wie zum Beispiel durch Einbürgerung, aus dem Register ausgeschieden.
Rund 5,36 Millionen oder 80% aller ausländischen Personen in Deutschland hatten am Jahresende 2008 einen europäischen Pass: Bei 35% (2,36 Millionen) war das ein Pass der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weitere 29% (1,97 Millionen) der ausländischen Bevölkerung waren Staatsangehörige aus einem der drei Kandidatenländer der Europäischen Union (Türkei, Kroatien und Mazedonien) und nochmals 15% (1,03 Millionen) aus anderen europäischen Ländern. 12% kamen aus Asien, 4% aus Afrika, 3% aus Amerika und 1% hatten keine oder eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.
Nach einzelnen Staaten betrachtet hatten die meisten der hier lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen türkischen Pass (25%), gefolgt von Staatsangehörigen aus Italien mit 8%, Polen mit 6%, Serbien und Montenegro einschließlich der Nachfolgestaaten mit zusammen 5%, Griechenland mit 4% und Kroatien sowie die Russische Föderation mit jeweils 3%. Insgesamt waren 188 der 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in der in Deutschland lebenden Bevölkerung vertreten.
Die am Jahresende 2008 registrierten Ausländerinnen und Ausländer hielten sich durchschnittlich bereits seit 18,2 Jahren in Deutschland auf. 37% der ausländischen Bevölkerung (2,47 Millionen) wohnten seit mehr als 20 Jahren hier. Über 72% (4,86 Millionen) waren seit mindestens acht Jahren in Deutschland ansässig und erfüllen so die notwendige Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung.
Das Durchschnittsalter der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag Ende 2008 bei 37,9 Jahren und ist gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Jahre angestiegen. Dies ist vor allem eine Folge des 2000 eingeführten Optionsmodells, nach dem die Kinder mehrheitlich auch dann als Deutsche geboren werden, wenn beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Dies lässt sich auch im Ausländerzentralregister ablesen: Im Berichtsjahr 2005 waren dort knapp 521 300 ausländische Kinder unter zehn Jahren registriert, im Jahr 2008 waren es nur noch 356 400.
1,33 Millionen oder 20% aller im Ausländerzentralregister geführten Ausländerinnen und Ausländer wurden in Deutschland geboren. Den höchsten Anteil an in Deutschland Geborenen hatten mit 33% die türkischen Staatsangehörigen, gefolgt von den italienischen und griechischen Staatsangehörigen mit jeweils 31% beziehungsweise 28%.
Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Es wird deshalb bei Bestandszahlen und Veränderungen in der Regel niedrigere Werte ausweisen als Datenquellen ohne eine solche Einschränkung. Aus diesem Grund dürfen die Bestandszahlen aus dem AZR nicht unmittelbar mit jenen aus der Bevölkerungsfortschreibung und die Zu- und Fortzüge aus dem AZR nicht mit entsprechenden Angaben aus der Wanderungsstatistik verglichen werden. Es gibt Hinweise, dass die Zahl der Fortzüge im AZR 2008 zumindest teilweise durch Abmeldungen von Amts wegen erhöht ist. Diese könnten aufgrund von neuen Erkenntnissen im Rahmen der Einführung der Steuernummer veranlasst worden sein.
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