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Statistisches Bundesamt

Sozialhilfeausgaben 2008: Anstieg auf netto 19,8 Milliarden Euro

Wiesbaden (ots)

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) wurden im Jahr 2008 in Deutschland brutto 22,0 Milliarden 
Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch 
Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der 
Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern
zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger 
zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 19,8 Milliarden 
Euro; das waren 4,9% mehr als im Vorjahr.
Pro Kopf wurden in Deutschland 2008 damit für die Sozialhilfe 
rechnerisch 241 Euro (Vorjahr: 229 Euro) netto aufgewendet. In 
Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 249 Euro je Einwohner 
wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 164 Euro. Die
mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2008 - wie im 
Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (405 Euro), Hamburg (376 Euro)
und Berlin (370 Euro). In den alten Flächenländern verzeichnete 
Baden-Württemberg die geringsten Ausgaben je Einwohner (177 Euro), 
Schleswig-Holstein die höchsten (288 Euro). In den neuen Ländern 
waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen am niedrigsten (124 Euro) und 
in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten (206 Euro).
Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, 
so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2008 deutschlandweit 
Folgendes festzustellen:
Mit 11,2 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit 
Abstand größte Teil der Sozialhilfenettoausgaben (57%) auf die 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2007 
stiegen die Ausgaben hierfür um 5,3%. Die im 6. Kapitel des SGB XII 
geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die 
Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene 
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die 
Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. 
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend 
körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer
Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig
verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der 
Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für 
Arbeit - erbracht wird.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung betrugen 3,7 Milliarden Euro; dies entsprach 19% der
gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zu 2007 stiegen die 
Ausgaben für diese Hilfeart um 6,0%. Die Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung ist eine seit 1.1.2003 bestehende 
Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt 
sicherstellt. Seit 1.1.2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel 
des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 
64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert 
sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2008 
netto insgesamt 2,8 Milliarden Euro aus (+ 3,2% gegenüber dem 
Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten 14% der gesamten 
Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. 
Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder 
Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden 
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe 
angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der 
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch 
sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 
netto 0,9 Milliarden Euro ausgegeben (+ 16,1% gegenüber 2007); dies 
entsprach 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor
Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am 
Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese 
Hilfeart ausgegeben. Seit 1.1.2005 erhalten bisherige 
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von 
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig 
sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die 
Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der 
Sozialhilfestatistik nachgewiesen.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung 
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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