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Statistisches Bundesamt

Finanzmarktstabilisierung belastet den Finanzierungssaldo des Staates 2008 mit 3,3 Milliarden Euro

Wiesbaden (ots)

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) haben die vom Staat durchgeführten 
Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten von Finanzinstituten den 
staatlichen Finanzierungssaldo in Abgrenzung der 
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2008 mit 3,3 
Milliarden Euro belastet. Auf der Ausgabenseite wirkten sich dabei 
insbesondere staatliche Stützungsmaßnahmen in Form von 
Kapitalzuführungen mit rund 2,2 Milliarden Euro und Ausgleiche für 
wertgeminderte Aktiva mit rund 1,5 Milliarden Euro aus. Diesen 
Ausgaben standen Einnahmen aus Gebühren und empfangenen 
Vermögenstransfers (Beteiligungen privater Unternehmen an den 
Stützungsmaßnahmen) von rund 350 Millionen Euro gegenüber.
Der Bruttoschuldenstand des Staates (das heißt ohne Gegenrechnung 
der erworbenen Aktiva) ist infolge der staatlichen 
Stabilisierungsmaßnahmen im Berichtsjahr 2008 nach den Berechnungen 
der Deutschen Bundesbank um 53,5 Milliarden Euro gestiegen. Darin 
spiegeln sich vor allem die Verbindlichkeiten von Zweckgesellschaften
wider, die im Zusammenhang mit den Stützungsmaßnahmen errichtet 
wurden, und nach den europäischen Buchungsregeln dem Staat zuzuordnen
sind. Dadurch werden deren Verbindlichkeiten in Höhe von rund 40 
Milliarden Euro beim Staat in den beiden Positionen Wertpapiere ohne 
Anteilsrechte und Kredite nachgewiesen.
Außerdem erhöhten die staatlichen Kapitalzuführungen zugunsten der
IKB, der Commerzbank und der BayernLB den staatlichen 
Bruttoschuldenstand in 2008 im Vergleich zu Ende 2007 um rund 13,0 
Milliarden Euro. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden vom Staat 
in Form von Krediten aufgenommen.
In Zusammenhang mit den staatlichen Stützungsmaßnahmen hat der 
Staat allerdings auch Aktiva in Form der von den Zweckgesellschaften 
gehaltenen Wertpapiere sowie der Eigenkapitalinstrumente, die von den
Banken erworben wurden, erhalten. Der Gesamtwert dieser Aktiva 
bewertet nach den von Eurostat vorgegebenen Methoden zum Zeitpunkt 
des Erwerbs belief sich auf 50,2 Milliarden Euro. Mögliche 
Bewertungsänderungen nach dem Zeitpunkt des Erwerbs sind in dieser 
Zahl nicht berücksichtigt.
Die Buchung der staatlichen Stützungsmaßnahmen erfolgt nach dem 
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 
1995 sowie der Entscheidung von Eurostat vom 15. Juli 2009 über die 
Erfassung öffentlicher Interventionen zur Unterstützung von 
Finanzinstituten und Finanzmärkten (einschließlich des dazugehörigen 
Umsetzungsvermerks von Eurostat).
Darüber hinaus ist der Staat im Zuge der Finanzmarktkrise 
Bürgschaften in Höhe von 66,3 Milliarden Euro eingegangen. Hiermit 
sind jedoch nicht die an Banken gegebenen Bürgschaftszusagen 
insgesamt gemeint, sondern nur Zusagen, die von den 
Bürgschaftsunternehmern in Anspruch genommen wurden. Bürgschaften 
haben in der Regel nur dann einen Einfluss auf den Finanzierungssaldo
und Schuldenstand des Staates, wenn ein konkreter Schaden oder 
Verlust eintritt. Die reine Gewährung einer Bürgschaft stellt eine 
Eventualverbindlichkeit des Staates dar und wird deshalb nur 
nachrichtlich erfasst. Das Volumen an gewährten Bürgschaften gibt 
allerdings Auskunft über die potentiell mögliche Inanspruchnahme des 
Staates bei einem Totalausfall der verbürgten wirtschaftlichen Werte.
Zwei Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung 
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Forster,
Telefon: (0611) 75-2795,
E-Mail:  thomas.forster@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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