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Statistisches Bundesamt

Trotz Umweltprämie mehr Gebrauchtwagen nach Westafrika exportiert

Wiesbaden (ots)

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im Jahr 2009 insgesamt 389 
200 gebrauchte Personenkraftwagen im Gesamtwert von 4 508,6 Millionen
Euro exportiert. Im Vergleich zum Vorjahr 2008 gingen die Ausfuhren 
von Gebrauchtwagen um insgesamt 68 500 Stück (- 15,0%) zurück.
Trotz Umweltprämie - umgangssprachlich "Abwrackprämie" - nahmen 
die Exporte von Gebrauchtwagen nach Afrika um 12 700 auf insgesamt 79
600 Stück (+ 19,1%) zu. Gemessen am deutschen Gesamtexport war somit 
jeder fünfte Gebrauchtwagen für Afrika bestimmt. Der Wert eines nach 
Afrika gelieferten Gebrauchtwagens war mit rund 2 200 Euro auch 2009 
vergleichsweise niedrig. Zum Vergleich: Die Durchschnittswerte für 
die Gebrauchtwagenexporte nach Amerika betrugen 29 200 Euro, nach 
Europa 16 600 Euro und nach Asien 3 900 Euro.
Hauptabnehmer in Afrika waren die westafrikanischen Länder Benin mit 
28 800 Fahrzeugen (+ 28,0% gegenüber dem Jahr 2008) und Nigeria mit 
18 500 Fahrzeugen (+ 25,1%). Diese beiden Länder gelten aufgrund der 
Handelswege der Reedereien als wichtige Zielregion für die Ausfuhren 
von gebrauchten Fahrzeugen aus deutschen Häfen nach Westafrika.
Überdurchschnittlich stiegen 2009 auch die Exporte von 
Gebrauchtwagen nach Turkmenistan (+ 55,3%), Afghanistan (+ 195%) und 
in den Libanon (+ 122,6%).
Dem gegenüber gingen die Gebrauchtwagenexporte insbesondere in die
Russische Föderation im Jahr 2009 stark zurück. Sie sanken gegenüber 
2008 um  33 100 Stück
(- 81,1%). Eine wesentliche Ursache dürfte die Anfang des Jahres 2009
in Russland in Kraft getretene Erhöhung der Importzölle für 
Kraftfahrzeuge sein. Aber auch in Polen (- 49,7%) und Rumänien (- 
65,3%) wurden gegenüber dem Vorjahr merklich weniger Gebrauchtwagen 
abgesetzt.
Weltweit größter Abnehmer für Gebrauchtwagen aus Deutschland ist 
weiterhin Italien, gefolgt von Benin, Belarus (Weißrussland), 
Frankreich und Turkmenistan.
Hinweis:
Eine statistische Meldepflicht zu den Warenversendungen in die 
EU-Mitgliedstaaten besteht nur für Unternehmen, deren Lieferungen den
jährlichen Gesamtwert von 400 000 Euro (Statistische Meldeschwelle) 
überschreiten. Das Verbringen von Gebrauchtwagen aus Deutschland in 
die EU-Länder durch Privatpersonen ist nicht meldepflichtig.
Die Exporte von Waren in Drittländer sind grundsätzlich ab einem 
Wert von 1 000 Euro je Sendung meldepflichtig (auch für 
Privatpersonen).
Eine methodische Kurzbeschreibung sowie zwei Tabellen bietet die 
Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Karl-Heinz Palmes,
Telefon: (0611) 75-2259,
E-Mail:  info-aussenhandel@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Presse
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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