StBA: Altersteilzeit im öffentlichen Dienst immer begehrter
Wiesbaden (ots)
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes hatten nach den vorläufigen Ergebnissen der Statistik über den Personalstand im öffentlichen Dienst Mitte 2000 rund 57 000 Beschäftigte von der gesetzlich bzw. tarifvertraglich geregelten Möglichkeit einer Altersteilzeitbeschäftigung Gebrauch gemacht; ein Anstieg um 150 % gegenüber Mitte 1999 (rund 23 000 Beschäftigte), als erstmals Beschäftigte in Altersteilzeit im öffentlichen Dienst erfasst wurden. Von den 57 000 Beschäftigten in Altersteilzeit waren 10 000 Beamte (einschl. Richter), 35 000 Angestellte und 12 000 Arbeiter.
Von den Antragsberechtigten (am Erhebungsstichtag waren dies Vollzeitbeschäftigte im Alter von 55 Jahren oder älter) haben damit insgesamt 9 % einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt, bei den Beamten betrug der Anteil nur 4 %, bei den Angestellten 13 % und bei den Arbeitern 12 %. Die unterschiedlichen Anteile bei Beamten und Tarifbeschäftigten dürften überwiegend darauf zurückzuführen sein, dass die tarifvertragliche Altersteilzeitregelung seit 1998 im gesamten Bundesgebiet gilt, während die entsprechende Regelung des Beamtenrechtsrahmengesetzes zum Erhebungszeitpunkt Juni 2000 noch nicht in allen Ländern umgesetzt war.
Das Interesse der Beamten an der Altersteilzeit zeigt sich im Bundesdienst. Hier haben sich bereits 15 % der Antragsberechtigten für eine Verkürzung ihrer Lebensarbeitszeit durch Altersteilzeit entschieden. Im Vergleich hierzu haben nur 3% aller vollzeitbeschäftigten Landesbeamten im Alter von 55 Jahren oder älter eine Altersteilzeitbeschäftigung begonnen. Die nicht unerhebliche Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesdienst dürfte in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass der Bund die Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamte kurz nach der tarifvertraglichen Regelung eingeführt hat, während in den Ländern entsprechende Regelungen für deren Beamte erst später verabschiedet wurden.
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