Armutsgefährdung in Ostdeutschland nach wie vor höher
Wiesbaden (ots)
Die Armutsgefährdung war im Jahr 2012 in den neuen Ländern nach wie vor deutlich höher als im früheren Bundesgebiet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote in Ostdeutschland bei 19,7 % und in Westdeutschland bei 14,0 %. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Daten zur Armutsgefährdung auf Grundlage des Mikrozensus seit dem Jahr 2005. Seitdem haben sich die Armutsquoten in Ost- und Westdeutschland zwar angenähert, dennoch blieb die Armutsgefährdung in Ostdeutschland auch 2012 höher. 2005 galten 20,4 % der ostdeutschen Bevölkerung und 13,2 % der Menschen in Westdeutschland als armutsgefährdet.
Am geringsten ist die Armutsgefährdung seit 2005 durchgängig in Baden-Württemberg und Bayern, am höchsten seit 2010 in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. 2012 lag das Armutsrisiko in Baden-Württemberg bei 11,1 % und in Bayern bei 11,2 %. In Bremen und in Mecklenburg-Vorpommern war es rund doppelt so hoch (Bremen 23,1 %; Mecklenburg-Vorpommern 22,9 %).
Im Vergleich der Jahre 2012 und 2005 ist das Armutsrisiko am stärksten in Thüringen und Sachsen-Anhalt gesunken. Am stärksten gestiegen ist es in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Von den 15 bevölkerungsreichsten Großstädten der Bundesrepublik Deutschland war das Armutsrisiko im Jahr 2012 in München (11,4 %) und Stuttgart (13,4 %) am geringsten. Am höchsten war die Armutsgefährdung in Dortmund (26,4 %), Leipzig (25,9 %) und Duisburg (25,1 %).
Im Vergleich zum Jahr 2005 ist das Armutsrisiko in Hamburg, Nürnberg und Dresden gesunken. In den übrigen untersuchten Großstädten ist es gegenüber 2005 angestiegen: Den stärksten Zuwachs bei der Armutsgefährdung hatten Duisburg, Dortmund, Düsseldorf und Köln.
Methodische Hinweise:
Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt wurden. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu ermitteln und zu vergleichen. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der 1994 entwickelten neuen OECD-Skala berechnet. Nach dieser wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden kleinere Gewichte eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2012 galten im Jahr 2012 beispielsweise Einpersonen-Haushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 869 Euro als armutsgefährdet. Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Einkommensreferenzjahr 2010, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15,8 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.
Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse. Diese und weitere Armuts- und Sozialindikatoren, zum Teil in tiefer regionaler Gliederung, sowie detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden.
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