Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter 2012 um 6,6 % gestiegen
Wiesbaden (ots)
Am Jahresende 2012 bezogen in Deutschland knapp 465 000 Personen über 65 Jahre Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 %.
Am Jahresende 2012 erhielten im früheren Bundesgebiet 30 von 1 000 Einwohnern über 65 Jahre und in den neuen Ländern einschließlich Berlin 20 von 1 000 Einwohnern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung im Alter. Spitzenreiter unter den Bundesländern waren die Stadtstaaten Hamburg (62 je 1 000 Einwohner), Bremen (55 je 1 000 Einwohner) und Berlin (53 je 1 000 Einwohner). Mit jeweils 10 Empfängern je 1 000 Einwohnern über 65 Jahre nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen diese Leistungen am seltensten in Anspruch.
Auf die Grundsicherung im Alter sind insbesondere westdeutsche Frauen angewiesen: Am Jahresende 2012 bezogen in Westdeutschland 33 von 1 000 Frauen über 65 Jahre und 25 von 1 000 Männern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es entsprechend 21 von 1 000 Frauen und 18 von 1 000 Männern.
Neben den knapp 465 000 Empfängern von Grundsicherung im Alter über 65 Jahre gab es am Jahresende 2012 deutschlandweit rund 435 000 Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung. Damit bezogen am Jahresende 2012 knapp 900 000 volljährige Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 31.12.2012 finden sich unter www.destatis.de, Zahlen & Fakten > Gesellschaft & Staat > Soziales > Sozialleistungen > Sozialhilfe. Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabelle "Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (22151-0001) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Methodische Hinweise
Nach § 19 Absatz 2 SGB XII kann die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII an Personen geleistet werden, die die Altersgrenze nach § 41 SGB XII erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Gemäß § 41 Absatz 2 SGB XII erreichten vor dem 01.01.1947 Geborene die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive bis auf 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen angehoben. Ab 01.01.2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung betroffen. Für sie gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren und 1 Monat. Damit hat sich die Gruppe der Empfänger von Grundsicherung im Alter - unter ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen - leicht verringert. Für die Berechnung der Bezugsquoten je 1 000 Einwohner sind keine Einwohnerzahlen nach Geburtsmonat verfügbar. Daher wird eine Gleichverteilung der Geburten über das jeweilige Geburtsjahr unterstellt. Dies bedeutet beispielsweise für das Berichtsjahr 2012 folgende Annahme: Elf Zwölftel der 1947 Geborenen waren bereits 65 Jahre und 1 Monat oder älter und ein Zwölftel der 1947 Geborenen war noch unter 65 Jahren und 1 Monat alt. Entsprechend fließen bei der Berechnung des Anteils der Empfänger von Grundsicherung im Alter je Einwohner für das Berichtsjahr 2012 in den Nenner ausschließlich elf Zwölftel der 65-Jährigen ein.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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