StBA: Sozialhilfeausgaben 2000 netto bei 40,8 Mrd. DM
Hilfe zum
Lebensunterhalt rückläufig
Wiesbaden (ots)
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2000 in Deutschland brutto 45,6 Mrd. DM für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben, 1,5 % mehr als 1999. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 4,8 Mrd. DM, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, beliefen sich die Sozialhilfeausgaben netto auf 40,8 Mrd. DM (+ 2,2 % gegenüber dem Vorjahr). Auf das frühere Bundesgebiet entfielen 35,5 Mrd. DM der Netto-Sozialhilfeausgaben (+ 2,1 %), auf die neuen Länder 5,3 Mrd. DM (+ 3,3 %).
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 17,1 Mrd. DM ausgegeben (- 1,6 % gegenüber 1999). Dagegen stiegen die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen im Jahr 2000 auf 23,7 Mrd. DM (+ 5,2 % gegenüber dem Vorjahr). Darunter sind die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 16,3 Mrd. DM (+ 7,3 %) von Bedeutung sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte "Hilfe zur Pflege" mit insgesamt 4,5 Mrd. DM.
Durch die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 gingen die Sozialhilfeausgaben für die Hilfe zur Pflege bis einschließlich 1998 kontinuierlich zurück. Seitdem blieben die Nettoausgaben für diese Hilfeart weitgehend konstant (2000 rund 4,5 Mrd. DM). Seit dem 1. April 1995 kommt die Pflegeversicherung für Leistungen der häuslichen Pflege und seit dem 1. Juli 1996 auch für Leistungen der stationären Pflege auf.
Für die Sozialhilfe wurden im Jahr 2000 je Einwohner in Deutschland durchschnittlich 497 DM netto ausgegeben. Im früheren Bundesgebiet waren es mit 531 DM je Einwohner wesentlich mehr als in den neuen Ländern und Berlin-Ost (351 DM). Die mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2000 die drei Stadtstaaten Bremen (1 142 DM), Hamburg (1 055 DM) und Berlin (972 DM). Die geringsten Ausgaben je Einwohner wurden im früheren Bundesgebiet in Baden-Württemberg und Bayern mit 346 DM bzw. 369 DM festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen (241 DM) und Thüringen (278 DM) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten.
Asylbewerber und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Berechtigte erhalten seit 1. November 1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahr 2000 betrugen in Deutschland die Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen 3,8 Mrd. DM und lagen damit um 8,0 % niedriger als im Vorjahr. Der größte Teil dieses Betrages in Höhe von 2,9 Mrd. DM entfiel auf die Deckung des notwendigen Bedarfs der o.a. Personen an Unterkunft, Kleidung, Essen etc. Daneben wurden besondere Leistungen, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, in Höhe von rund 0,9 Mrd. DM gewährt. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 0,2 Mrd. DM ergaben sich Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 3,6 Mrd. DM, 8,0 % weniger als im Vorjahr. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben entfiel mit 3,1 Mrd. DM auf das frühere Bundesgebiet (- 7,7 %). Die übrigen 0,5 Mrd. DM wurden in den neuen Ländern und Berlin-Ost aufgewendet (- 9,6 %).
Die vollständige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.statistik-bund.de zu finden.
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