DESTATIS: 19 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2001
Wiesbaden (ots)
Wie DESTATIS, das Statistische Bundesamt, mitteilt, gab es im ersten Halbjahr 2001 in Deutschland rund 24 800 Insolvenzfälle, darunter 16 200 von Unternehmen (einschl. Kleingewerbe). Die Gesamtzahl der Insolvenzen lag damit um 26 % und die der Unternehmensinsolvenzen um 19 % höher als vor Jahresfrist. Von der Möglichkeit der Entschuldung in Form eines vereinfachten Verfahrens (Verbraucherinsolvenz), das 1999 mit dem neuen Insolvenzrecht geschaffen wurde, ist in der ersten Jahreshälfte 2001 in 6 800 Fällen Gebrauch gemacht worden (+ 54 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2000).
Die Gerichte ermittelten für alle Insolvenzanträge mindestens 28,5 Mrd. DM an offenen Forderungen. Bei Stellung der jeweiligen Insolvenzanträge waren bei den betroffenen Unternehmen über 100 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da zu knapp einem Viertel aller Anträge keine Angaben über die Beschäftigten vorliegen.
Die Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes über das Insolvenzgeschehen wird mit dieser Pressemitteilung wieder aufgenommen. Sie war - vorübergehend - wegen fehlender Rechtsgrundlage ausgesetzt worden. Inzwischen wurden die Insolvenzzahlen für die Jahre 2000 und 1999 nacherhoben. Damit ergibt sich folgendes Bild.
-Im Jahr 1999 wurden rund 34 300 Insolvenzen gezählt, darunter 26
400 von Unternehmen einschließlich Kleingewerbe. Im ersten Jahr nach Einführung des neuen Insolvenzrechts gab es erst rund 3 500 Verbraucherinsolvenzen, da diese zeitaufwendige außergerichtliche Einigungsversuche voraussetzen. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit 1998, als noch die alten Rechtsvorschriften (Konkursordnung, Vergleichsordnung und Gesamtvollstreckungsordnung) galten, ist eingeschränkt. Annähernd vergleichbar sind die Zahlen zu den Unternehmensinsolvenzen, die 1999 gegenüber 1998 um rund 5 % zurückgegangen sind.
- Im Jahr 2000 wurden insgesamt 42 300 Insolvenzfälle registriert, darunter 28 200 von Unternehmen und 10 500 von Verbrauchern; dies entspricht einer Zunahme der Gesamtzahl der Insolvenzen gegenüber 1999 um gut 23 %, der Unternehmensinsolvenzen um rund 7 % und nahezu einer Verdreifachung der Verbraucherinsolvenzen.
Eines der Ziele des neuen Insolvenzrechts war es, den Anteil der mangels Masse abgewiesenen Anträge zu verringern. Nur wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind die Voraussetzungen für eine geordnete und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger gegeben. Die aktuelle Entwicklung geht in diese Richtung: 1998 wurden 28 % aller Insolvenzanträge gegen Unternehmen eröffnet, im Jahr 1999 waren es 36 %, im Jahr 2000 41 % und in der ersten Jahreshälfte 2001 44 %.
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