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Statistisches Bundesamt

DESTATIS: Testbefragungen für eine registergestützte Volkszählung beginnen

Wiesbaden (ots)

Wie Destatis, das Statistische Bundesamt,
mitteilt, beginnen in der ersten Dezemberwoche 2001 die Erhebungen 
zum Test eines neuen, registergestützten Verfahrens der 
Volkszählung. Stichtag der Erhebungen ist der 5. Dezember 2001. 
Rechtsgrundlage der Erhebungen ist das Zensusvorbereitungsgesetz vom 
27. Juli 2001.
Anlässlich eines Pressegesprächs am 28. November 2001 in Berlin stellten der
-  Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern,
   Fritz Rudolf Körper, 
-  Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen,
-  Leiter des Statistischen Landesamtes Hamburg, Dr. Wolfgang Bick,
   sowie der
-  Beigeordnete des Deutschen Städtetages, Dr. Helmut Fogt,
Methoden und Ziele einer möglichen registergestützten Volkszählung, 
deren Test und den Testablauf vor.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, 
Fritz Rudolf Körper, erklärte, mit dem Gesetz zur Vorbereitung eines 
registergestützten Zensus ist der Grundstein zu einem modernen 
Zensusverfahren gelegt, das bürgerfreundlicher und wesentlich 
kostengünstiger als eine herkömmliche Volkszählung ist. Durch die 
Nutzung vorhandener Daten aus Verwaltungsregistern und -dateien kann 
weitgehend auf eine Befragung der Bürger verzichtet werden. Der 
Methodenwechsel, mit dem die amtliche Statistik Neuland betritt, 
bedarf vorbereitender Testuntersuchungen, die zum Stichtag 5. 
Dezember 2001 beginnen werden. Für diese Testphase sind zunächst 
auch Befragungen bei Bürgern erforderlich, die bei einem späteren 
registergestützten Zensus entfallen.
Präsident Johann Hahlen ging insbesondere auf Einzelheiten der 
nächste Woche beginnenden Befragungen von 450 000 Bürgerinnen und 
Bürgern ein: Kernstück der zu testenden neuen Methode ist die 
Nutzung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere der 
gemeindlichen Melderegister und der Bundesanstalt für Arbeit.
Dr. Wolfgang Bick hob als Vertreter der Statistischen Ämter der 
Länder hervor, dass das Schwergewicht der Durchführungsarbeiten wie 
bei fast allen amtlichen Erhebungen bei den 16 Landesämtern liege. 
"Meine Kollegen in den Statistischen Landesämtern haben die 
wesentlichen Vorarbeiten abgeschlossen. Die Stichproben sind 
gezogen, rund 4 000 Interviewer und Interviewerinnen sind geschult 
und stehen in den Startlöchern", erklärte Dr. Bick.
Vorrangiges Ziel der Testerhebungen ist, die Aussagekraft der 
Melderegister festzustellen. Dies geschieht in 555 zufällig 
ausgewählten Gemeinden, das sind 4 % der Gemeinden Deutschlands. 
Dort werden die Bewohner ausgewählter Gebäude von Interviewern zu 
ihrer Person befragt. Die Befragungsergebnisse werden in den 
Statistischen Landesämtern mit den aus Melderegistern übermittelten 
Daten verglichen.
Dieser Abgleich erfolgt unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses 
im abgeschotteten Bereich der Statistischen Landesämter. Eine 
Rückmeldung der Vergleichsergebnisse an die Meldebehörden findet 
nicht statt.
Des Weiteren werden die bei einem registergestützten Zensus 
vorgesehenen statistischen Verfahren, insbesondere zur Generierung 
von Haushalten aus den vorhandenen Informationen und zur 
Zusammenführung der Daten, in 222 der ausgewählten 555 Gemeinden 
erprobt. Dabei werden neu entwickelte statistische Verfahren anhand 
der Befragungsergebnisse geprüft und optimiert.
Für die in den 222 Gemeinden ausgewählten 16 000 Gebäude, das sind 
weniger als 0,1 % aller Gebäude Deutschlands, werden die Eigentümer 
postalisch zu Gebäude und Wohnungen befragt. Dabei soll auch geklärt 
werden, ob und mit welchem Aufwand die Registerdaten durch 
Nachfragen ergänzt oder verbessert werden können.
In einem zweiten Testabschnitt werden im Verlaufe des Jahres 2002 
die zum Stichtag übermittelten Daten der Melderegister 
stichprobenweise bundesweit auf Mehrfachmeldungen untersucht.
Erste Ergebnisse der Testerhebungen sind im Jahr 2003 zu erwarten. 
Auf der Grundlage der Testergebnisse wird die amtliche Statistik 
Empfehlungen zur Durchführung eines künftigen Zensus in Deutschland 
vorlegen. Über Zeitpunkt und Ausgestaltung des nächsten Zensus wird 
dann der Gesetzgeber zu entscheiden haben.
Detaillierte Informationen zum Zensustest finden Sie im 
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter 
www.destatis.de.
Weitere Auskünfte erteilt: Hans Gerd Siedt,
Telefon: (0611) 75- 2845,
E-Mail:  hans-gerd.siedt@destatis.de
ots-Originaltext
DESTATIS, Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

DESTATIS, Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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