Knapp 835 000 Elterngeldbezüge im 1. Quartal 2015
Wiesbaden (ots)
Im ersten Quartal 2015 haben in Deutschland insgesamt knapp 835 000 Personen Elterngeld bezogen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht damit erstmals Ergebnisse zu aktuellen Leistungsbezügen aus der Bestandsstatistik zum Elterngeld. Von den knapp 835 000 Leistungsbezügen im ersten Quartal 2015 gingen 88 % (733 000) an Mütter und 12 % (knapp 102 000) an Väter.
Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden. Dies ist aktuell bei Leistungsbezügen für Kinder des Geburtsjahres 2013 der Fall. Während für 96,2 % der Kinder die Mütter Elterngeld bezogen haben, lag die Väterbeteiligung bei 32,0 %. Beim Väteranteil an den Leistungsbeziehern aus der Bestandsstatistik kommt - im Unterschied zu der Väterbeteiligung - auch zum Tragen, dass nicht nur weniger Väter als Mütter das Elterngeld beanspruchen, sondern dass Väter sich darüber hinaus mehrheitlich für eine deutlich kürzere Bezugsdauer als Mütter entscheiden.
Spitzenreiter beim Väteranteil im ersten Quartal 2015 war Berlin mit 15,6 % männlichen Leistungsbeziehern, gefolgt von Sachsen (14,9 %), Sachsen-Anhalt (13,6 %) und Baden-Württemberg (13,5 %). Den geringsten Väteranteil (8,5 %) gab es im Saarland.
In der Bestandsstatistik zum Elterngeld werden alle Angaben nach dem jeweils aktuell bekannten Bearbeitungsstand erfasst, unabhängig von eventuellen, nicht voraussehbaren späteren Änderungen. So wird die derzeit von den Eltern beantragte Bezugsdauer als sogenannte voraussichtliche Bezugsdauer erhoben. Sie betrug im ersten Quartal 2015 bei Frauen durchschnittlich 11,8 Monate und bei Männern 4,3 Monate. Auch die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs über den gesamten Bezugszeitraum (Frauen: 741 Euro, Männer: 1 112 Euro) entspricht dem jeweils aktuellen Stand. Im Einzelfall können sich verschiedene Angaben jedoch noch im Nachhinein ändern, wenn zum Beispiel die spätere Aufnahme, Reduzierung oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges im Erhebungszeitraum noch nicht absehbar war.
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