Alle Storys
Folgen
Keine Story von Statistisches Bundesamt mehr verpassen.

Statistisches Bundesamt

Gewerbesteuerveranlagung 2011: Gemeinden in den neuen Bundesländern profitieren von Umverteilung

Wiesbaden (ots)

Durch die Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungsanteile) vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011 vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern. Sie konnten nach der Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen und Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt worden waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gewannen durch Zugänge aus den alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen (+ 91 Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und Sachsen-Anhalt (+ 58 Millionen).

In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175 Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (- 52 Millionen) und Hamburg (- 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und dritten Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (2,2 beziehungsweise 2,0 Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,6 Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) erwirtschaftet.

Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für den Erhebungszeitraum 2011 auf 10 Milliarden Euro (+ 7,6 %). Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 22,3 % in Niedersachsen.

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Gemeinden. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich nach Anwendung eines festgelegten Anteils (seit 2008: in der Regel 3,5 %) auf den ermittelten Gewerbeertrag. Die Höhe des Steuermessbetrages wird gewöhnlich durch das für die Geschäftsleitung zuständige Betriebsfinanzamt festgestellt. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf diese aufgeteilt (Zerlegungsanteile). Im Anschluss daran wird die Gewerbesteuer von den Gemeinden festgesetzt, in denen das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Dazu werden die jeweiligen Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Gewerbesteueraufkommen belief sich im Jahr 2011 auf 40,5 Milliarden Euro vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Margrit Kaiser, Telefon: (0611) 75-4109, www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
  • 07.04.2016 – 08:00

    Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2016: - 0,5 % saisonbereinigt zum Vormonat

    Wiesbaden (ots) - Der preisbereinigte Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2016 saison- und arbeitstäglich bereinigt um 0,5 % niedriger als im Vormonat. Für Januar 2016 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 0,8 % gegenüber Dezember 2015 (vorläufiger Wert: + ...

  • 07.04.2016 – 08:00

    12,5 Milliarden Euro für außeruniversitäre Forschung im Jahr 2014

    Wiesbaden (ots) - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben 2014 in Deutschland rund 12,5 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Das waren 5,6 % mehr als 2013, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mit. Gleichzeitig stieg die Zahl des in diesen Einrichtungen eingesetzten Personals für Forschung und Entwicklung in ...

  • 06.04.2016 – 08:00

    4 Millionen Jobs vom Mindestlohn betroffen

    Wiesbaden (ots) - Im April 2014, relativ kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, kamen davon 4,0 Millionen Jobs, das sind 10,7 % aller Jobs, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die ...