DESTATIS: Knapp 50 000 Insolvenzen im Jahr 2001
Wiesbaden (ots)
Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, gab es im Jahr 2001 in Deutschland rund 49 300 Insolvenzen, darunter 32 300 von Unternehmen und 13 300 von Verbrauchern. Die übrigen 3 800 Fälle betrafen Regelinsolvenzen gegen natürliche Personen (z. B. Gesellschafter eines Unternehmens) sowie Nachlassangelegenheiten. Im Vergleich zum Jahr 2000 gab es 17 % mehr Insolvenzen und 14 % mehr Unternehmensinsolvenzen. Damit setzte sich der seit Anfang der 90er Jahre zu beobachtende Anstieg der Insolvenzzahlen fort. Nur im Jahr 1999 hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 5 % abgenommen, war jedoch bereits im Jahr 2000 wieder um 7 % gestiegen.
Die deutlich höhere Gesamtzahl der Insolvenzen in den letzten beiden Jahren hängt auch mit der Änderung des Insolvenzrechts zusammen, das seit 1999 für Verbraucher und das Kleingewerbe die Möglichkeit der Entschuldung in Form eines vereinfachten Verfahrens vorsieht. Der starke Anstieg der Verbraucherinsolvenzen in der ersten Jahreshälfte 2001 um über 50 % schwächte sich in der zweiten Jahreshälfte deutlich ab, nachdem eine erneute Änderung der Insolvenzordnung angekündigt wurde, die den Verbrauchern Erleichterungen durch eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase von sieben auf sechs Jahre und die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten bringen sollte. Dies mag Antragsteller bewogen haben, diese Gesetzesänderung abzuwarten, die am 1. Dezember 2001 in Kraft getreten ist. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat im Jahr 2001 wohl vor allem deshalb nur um 27 % zugenommen.
Die Gerichte ermittelten für alle Insolvenzanträge im Jahr 2001 offene Forderungen von über 31 Mrd. Euro (2000: 24 Mrd. Euro). Bei den betroffenen Unternehmen waren über 200 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Tatsächlich dürfte die Zahl aber höher liegen, da bei mehr als einem Fünftel aller Anträge keine Angaben zu den Beschäftigten gemacht wurden.
Mit der Einführung des neuen Insolvenzrechts sollte der Anteil der mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren verringert werden, weil nur ein eröffnetes Verfahren die gleichzeitige und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger sicherstellt. Die aktuelle Entwicklung geht in diese Richtung: Waren 1998 noch 72 % aller Insolvenzanträge gegen Unternehmen abgelehnt worden, weil die Kosten der Verfahren nicht aufgebracht werden konnten, waren es 1999 noch 64 %, im Jahr 2000 58 % und im Jahr 2001 54 %.
Die vollständige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de zu finden.
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ots-Originaltext DESTATIS, Statistisches Bundesamt
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