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DESTATIS: Knapp 50 000 Insolvenzen im Jahr 2001

Wiesbaden (ots)

Wie Destatis, das Statistische Bundesamt,
mitteilt, gab es im Jahr 2001 in Deutschland rund 49 300 
Insolvenzen, darunter 32 300 von Unternehmen und 13 300 von 
Verbrauchern. Die übrigen 3 800 Fälle betrafen Regelinsolvenzen 
gegen natürliche Personen (z. B. Gesellschafter eines Unternehmens) 
sowie Nachlassangelegenheiten. Im Vergleich zum Jahr 2000 gab es 17 
% mehr Insolvenzen und 14 % mehr Unternehmensinsolvenzen. Damit 
setzte sich der seit Anfang der 90er Jahre zu beobachtende Anstieg 
der Insolvenzzahlen fort. Nur im Jahr 1999 hatte die Zahl der 
Unternehmensinsolvenzen um 5 % abgenommen, war jedoch bereits im 
Jahr 2000 wieder um 7 % gestiegen.
Die deutlich höhere Gesamtzahl der Insolvenzen in den letzten beiden 
Jahren hängt auch mit der Änderung des Insolvenzrechts zusammen, das 
seit 1999 für Verbraucher und das Kleingewerbe die Möglichkeit der 
Entschuldung in Form eines vereinfachten Verfahrens vorsieht. Der 
starke Anstieg der Verbraucherinsolvenzen in der ersten Jahreshälfte 
2001 um über 50 % schwächte sich in der zweiten Jahreshälfte 
deutlich ab, nachdem eine erneute Änderung der Insolvenzordnung 
angekündigt wurde, die den Verbrauchern Erleichterungen durch eine 
Verkürzung der Wohlverhaltensphase von sieben auf sechs Jahre und 
die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten bringen sollte. 
Dies mag Antragsteller bewogen haben, diese Gesetzesänderung 
abzuwarten, die am 1. Dezember 2001 in Kraft getreten ist. Die Zahl 
der Verbraucherinsolvenzen hat im Jahr 2001 wohl vor allem deshalb 
nur um 27 % zugenommen.
Die Gerichte ermittelten für alle Insolvenzanträge im Jahr 2001 
offene Forderungen von über 31 Mrd. Euro (2000: 24 Mrd. Euro). Bei 
den betroffenen Unternehmen waren über 200 000 Arbeitnehmer 
beschäftigt. Tatsächlich dürfte die Zahl aber höher liegen, da bei 
mehr als einem Fünftel aller Anträge keine Angaben zu den 
Beschäftigten gemacht wurden.
Mit der Einführung des neuen Insolvenzrechts sollte der Anteil der 
mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren verringert werden, 
weil nur ein eröffnetes Verfahren die gleichzeitige und gleichmäßige 
Befriedigung der Gläubiger sicherstellt. Die aktuelle Entwicklung 
geht in diese Richtung: Waren 1998 noch 72 % aller Insolvenzanträge 
gegen Unternehmen abgelehnt worden, weil die Kosten der Verfahren 
nicht aufgebracht werden konnten, waren es 1999 noch 64 %, im Jahr 
2000 58 % und im Jahr 2001 54 %.
Die vollständige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist im 
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de 
zu finden.
Weitere Auskünfte erteilt: Jürgen Angele, 
Telefon: (0611) 75-2978,
E-Mail:  juergen.angele@destatis.de
ots-Originaltext
DESTATIS, Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

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Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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