Rund 5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2015
Wiesbaden (ots)
Im Jahr 2015 erledigten die Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 5,0 Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 6,2 % mehr als im Jahr 2014 (rund 4,7 Millionen Verfahren). Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Zuwachs der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren (+ 6,5 %).
Als Strafverfolgungsbehörde liegt es in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland, Straftaten zu verfolgen und die entsprechenden Ermittlungen zu leiten. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.
Über Anfall und Erledigung von Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Justizgeschäftsstatistik der Staats- und Amtsanwaltschaften. Danach war im Jahr 2015 über alle Einzelfallentscheidungen hinweg betrachtet die statistisch häufigste Erledigungsart nicht die Anklage, sondern die Verfahrenseinstellung. Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (28,5 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (26,9 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) machten 2015 zusammen 59,1 % aller staatsanwaltschaftlichen Erledigungen aus.
Hinsichtlich der Art der verfolgten Straftat hatten im Jahr 2015 ähnlich wie im Vorjahr rund ein Drittel (35,0 %) aller Verfahren Eigentums- und Vermögensdelikte zum Gegenstand, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 16,6 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 8,7 %.
Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene Zahl staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren (+ 293 000) geht im Wesentlichen auf Eigentums- und Vermögensdelikte (+ 81 000) sowie auf aufenthaltsbezogene Delikte (+ 201 000) zurück. Polizei und Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln. Aufenthaltsbezogene Delikte wie die Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU waren im Jahr 2015 in 7,5 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 3,7 % betragen hatte. In absoluten Zahlen gab es 2015 rund 375 000 Verfahren, was einem Anstieg von 115,4 % entsprach. Damit hat sich die Anzahl der Verfahren zu aufenthaltsbezogenen Delikten mehr als verdoppelt, was sich auf die Gesamtzahl aller Verfahren auswirkte.
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