Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
Wiesbaden (ots)
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, kann bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 18. August 2002, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeindebehörde spätestens bis zum 1. September 2002 eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 22. September 2002 ihre Stimme abgeben können. Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 2. bis 6. September 2002 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 1. September 2002 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte erteilt: Karl Weichs, Telefon: (0611) 75-2945, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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