Alle Storys
Folgen
Keine Story von Statistisches Bundesamt mehr verpassen.

Statistisches Bundesamt

Wahlrecht nur einmal ausüben

Wiesbaden (ots)

Gleiches Wahlrecht für alle - das kennzeichnet
die moderne Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf 
hin, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen darf. Dies gilt 
auch dann, wenn ein Wahlberechtigter mehrere Wahlbenachrichtigungen 
erhalten haben sollte. Dies kann ausnahmsweise vorkommen, wenn 
Wahlberechtigte irrtümlich in Melderegistern verschiedener Gemeinden 
geführt werden.
Zur Wahrung der demokratischen Gleichheit gibt es strafrechtliche 
Sicherungen: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis 
der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, muss nach 
Paragraf 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen von 
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch einer 
solchen Tat ist strafbar.
Also: Jeder sollte bei der bevorstehenden Bundestagswahl wählen, 
aber jeder darf nur einmal wählen.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, 
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
  • 12.09.2002 – 07:53

    Umsatz im Gastgewerbe im Juli 2002: - 8,0 % gegenüber Juli 2001

    Wiesbaden (ots) - Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes setzten die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland im Juli 2002 nominal (in jeweiligen Preisen) 8,0 % und real (in konstanten Preisen) 11,3 % weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat um. Damit erzielte das Gastgewebe seit Januar 2002 in jedem Monat nominal und real niedrigere Umsätze als im entsprechenden Vorjahresmonat und im ...

  • 11.09.2002 – 08:26

    Presseservice des Bundeswahlleiters am Wahltag

    Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, wird für die Medien zur Bundestagswahl am 22. September 2002 wieder ein umfassender Presseservice angeboten: - Am Wahltag gegen 15.30 Uhr wird das "Zwischenergebnis zur Wahlbeteiligung am Wahltag bis 14.00 Uhr" veröffentlicht. - Mit den ersten eingehenden amtlichen Ergebnissen aus den Wahlkreisen wird ab 20.30 Uhr gerechnet. Alle eingehenden ...

  • 11.09.2002 – 08:05

    Wichtige Hinweise für Briefwähler für die Bundestagswahl

    Wiesbaden (ots) - Damit per Brief abgegebene Stimmen bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 auch gültig sind, empfiehlt der Bundeswahlleiter den Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten. Besonders wichtig ist, dass der Wähler - in den blauen Wahlumschlag nur den Stimmzettel legt und ...