Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Bürger, die ihre von den Gemeindebehörden versandte Wahlbenachrichtigung (in der Regel eine Karte) für die Bundestagswahl am 22. September 2002 verlegt oder verloren haben, dennoch wählen können. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Bürger im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde für einen Wahlbezirk eingetragen ist.
Ohne Wahlbenachrichtigung muss sich der Wähler am Wahltag gegenüber dem Wahlvorstand im Wahllokal durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell