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Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Wiesbaden (ots)

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass
Bürger, die ihre von den Gemeindebehörden versandte 
Wahlbenachrichtigung (in der Regel eine Karte) für die 
Bundestagswahl am 22. September 2002 verlegt oder verloren haben, 
dennoch wählen können. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der 
Bürger im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde für einen Wahlbezirk 
eingetragen ist.
Ohne Wahlbenachrichtigung muss sich der Wähler am Wahltag gegenüber 
dem Wahlvorstand im Wahllokal durch Personalausweis oder Reisepass 
ausweisen.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, 
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
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Telefon:(0611) 75-3444
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