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Tarifverdienste 2017: + 2,3 % gegenüber dem Vorjahr

Wiesbaden (ots)

Die Tarifverdienste - gemessen am Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen - waren im Jahr 2017 durchschnittlich 2,3 % höher als im Vorjahr. Damit wird das vorläufige Ergebnis in der Pressemitteilung vom 12. Dezember 2017 bestätigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 %. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert in seinem aktuellen Jahresgutachten für das Jahr 2017 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 1,7 %. Damit liegt die Verdienstentwicklung der Tarifbeschäftigten das sechste Jahr in Folge oberhalb der Preissteigerung.

Überdurchschnittliche Tariferhöhungen gab es im Jahr 2017 im Bergbau, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen - hierzu zählen unter anderem die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften sowie Wach- und Sicherheitsdienste - mit jeweils + 2,7 %. Auch im Verarbeitenden Gewerbe stiegen die Tarifverdienste mit + 2,5 % stärker als in der Gesamtwirtschaft.

Unterdurchschnittliche Tariferhöhungen gab es im Jahr 2017 für die Tarifbeschäftigten in der Energieversorgung (+ 0,6 %) sowie bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+ 1,0 %). Im Jahr 2017 weggefallene Einmal- und Nachzahlungen waren hier die Ursache für den geringen Anstieg der Tarifverdienste.

Im vierten Quartal 2017 waren die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Durchschnitt um 1,1 % höher als im vierten Quartal 2016. Deutlich gesunkene Sonderzahlungen aufgrund weggefallener Einmal- und Nachzahlungen in der Öffentlichen Verwaltung, im Bereich Erziehung und Unterricht, bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Bergbau führten zu diesem vergleichsweise niedrigen Anstieg. Die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen stiegen im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 2,2 %.

Wichtiger Hinweis

Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des monatlichen Index der Tarifverdienste für Januar 2018 werden am 31. Januar 2018 alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Zeitreihen des Tarifindex auf das neue Basisjahr 2015=100 umgestellt und die Zeitreihen nochmals neu berechnet. Die dann vorliegende Veränderungsrate des Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen von Dezember 2015 zu Dezember 2017 wird die Mindestlohnkommission bei ihrem Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2019 berücksichtigen.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Markus Biermanski, Telefon: +49 (0) 611 / 75 24 07, www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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