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Statistisches Bundesamt: SPERRFRISTMELDUNG: Freigabe Freitag, 24.01.2003, 16:30 Uhr
Verbraucherpreise im Januar 2003: + 1,1% zum Januar 2002

Wiesbaden (ots)

ACHTUNG SPERRFRISTMELDUNG: Freigabe , 24.01.2003, 16:30 Uhr
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wird
sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland im Januar 2003 - auf Grund einer Schätzung nach
vorliegenden Ergebnissen aus sechs Bundesländern - gegenüber dem
Januar 2002 voraussichtlich um 1,1% (Dezember 2002: + 1,1%) erhöhen.
Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich eine Veränderung von + 0,9%.
Im Januar 2002 war die Teuerungsrate durch Sonderentwicklungen bei
Obst und Gemüse (Kältewelle in Südeuropa) stark gestiegen. Dies wirkt
sich als Basiseffekt auf die aktuelle Jahresteuerungsrate aus. Ohne
Obst und Gemüse würde sich der Index im Januar 2003 gegenüber Januar
2002 voraussichtlich um 1,4% erhöhen.
Im Vormonatsvergleich wirkt sich die Erhöhung von Ökosteuer und
Tabaksteuer zum 1. Januar 2003 um 0,4 Prozentpunkte aus. Im
Jahresvergleich wird dieser Effekt kompensiert durch die zum
Jahresbeginn 2002 ebenfalls vorgenommenen Steuererhöhungen.
Der für europäische Zwecke berechnete harmonisierte
Verbraucherpreisindex für Deutschland wird sich im Januar 2003
gegenüber dem Januar 2002 ebenfalls voraussichtlich um 1,1% erhöhen
(Dezember 2002: + 1,1%). Im Vergleich zum Vormonat ist dies eine
Steigerung um 1,0%.
Diese Schätzung für Januar 2003 ist die letzte Teuerungsrate, die
anhand des Warenkorbes des Jahres 1995 errechnet wurde. Endgültige
Ergebnisse für den Januar 2003 werden vom Statistischen Bundesamt am
26. Februar in einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main bekannt
gegeben, dann auf Basis 2000 = 100, d.h. anhand des Warenkorbes und
der Verbrauchergewohnheiten des Jahres 2000.
Zusätzliche Informationen:
  • Mit Berichtsmonat Januar 2003 wird die Berechnung eigenständiger Preisindizes für das frühere Bundesgebiet und für die neuen Länder und Berlin Ost sowie für spezielle Haushaltstypen eingestellt. Künftig wird es allein den "Verbraucherpreisindex für Deutschland" geben, der die Entwicklung der Verbraucherpreise aller privaten Haushalte in Deutschland abbildet. Für die Nutzung von Preisindizes in Wertsicherungsklauseln empfiehlt die amtliche Statistik die Umstellung auf den neuen "Verbraucherpreisindex für Deutschland" und bereitet hierzu umfangreiche Informationen vor. Eine Beratung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Wertsicherungsklauseln durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist nach dem Rechtsberatungsgesetz jedoch nicht erlaubt.
  • Mit der Revision werden u.a. folgende wichtige methodische Änderungen vorgenommen:
  • Übergang auf bundeseinheitliches Wägungsschema und Verzicht auf Berechnung von Teilindizes für das frühere Bundesgebiet bzw. die neuen Länder unter Verwendung unterschiedlicher Wägungsschemata.
  • Erweiterung des Erfassungsbereichs, z.B. Einbeziehung des Sozialschutzes (wie Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Essen auf Rädern).
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz-Peter Hannappel,
Telefon: (0611) 75-3989,
E-Mail:  verbraucherpreisindex@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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