Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte verringern sich 2018 auf 458 Euro pro Kopf
Wiesbaden (ots)
Zum Jahresende 2018 hatten die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände 35,2 Milliarden Euro an offenen Kassenkrediten beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute sowie sonstiger inländischer und ausländischer Bereich). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Verschuldung der Kommunen im Bereich der Kassenkredite damit gegenüber dem Jahresende 2017 um 16,7 % beziehungsweise 7,1 Milliarden Euro verringert. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die hessische Landesregierung im Jahr 2018 mit dem Programm "Hessenkasse" rund 4,8 Milliarden Euro kommunaler Kassenkredite vom Land abgelöst hat, die jetzt nicht mehr in der Schuldenstatistik nachgewiesen werden. Ohne diese Ablösung hätte sich der Stand der Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte nur um 5,5 % verringert. 2018 hatten die Kommunen durchschnittlich 458 Euro Kassenkreditschulden je Einwohnerin und Einwohner, 2017 lag dieser Wert noch bei 551 Euro.
Hoher Stand an Kassenkrediten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Die Gemeinden und Gemeindeverbände in den einzelnen Bundesländern nutzen Kassenkredite sehr unterschiedlich. 85 % aller Kassenkredite betrafen drei Länder: Am höchsten verschuldet an Kassenkrediten waren die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 22,6 Milliarden Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 5,3 Milliarden Euro und dem Saarland mit 1,9 Milliarden Euro. In Bezug auf die Einwohnerzahlen ist das Saarland mit 1 950 Euro Kassenkreditschulden pro Kopf am höchsten verschuldet, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 1 302 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 1 261 Euro. Am geringsten war die Pro-Kopf-Verschuldung in Bayern mit 13 Euro, in Baden-Württemberg mit 22 Euro und in Sachsen mit 23 Euro.
Mehr als die Hälfte der Kassenkredite haben eine Laufzeit von über einem Jahr
Kassenkredite werden zur Überbrückung vorübergehender Kassenengpässe verwendet. Sie dienen also der Liquiditätssicherung. In einigen Bundesländern werden Kassenkredite allerdings häufig mit langer Laufzeit abgeschlossen, insbesondere in den Ländern mit hohem Kassenkreditbestand. Im Saarland hatten 67 % der Kassenkredite eine Ursprungslaufzeit von über einem Jahr, in Rheinland-Pfalz 63 % und in Nordrhein-Westfalen 57 %. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hatten dagegen jeweils weniger als 6 % der kommunalen Kassenkredite eine so lange Laufzeit. Im bundesweiten Durchschnitt hatten 57 % aller kommunalen Kassenkredite eine Ursprungslaufzeit von über einem Jahr.
Späte Fälligkeiten in Bundesländern mit hohem Kassenkreditbestand
Die Hälfte (52 %) der kommunalen Kassenkredite in Deutschland haben eine Fälligkeit im Jahr 2019, 9 % im Jahr 2020, 7 % im Jahr 2021, jeweils 5 % in den Jahren 2022 und 2023 sowie 22 % nach dem Jahr 2023. Analog zu den Laufzeiten sind in den drei Ländern mit hohen Kassenkreditbeständen über die Hälfte der Kassenkredite erst nach dem Jahr 2019 fällig, im Saarland sogar ein Drittel erst nach 2023. In allen übrigen Ländern ist der Großteil der Kassenkredite bereits 2019 fällig.
Methodische Hinweise
Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf die Kassenkreditschulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände, nicht auf die Gesamtschulden der Kern- und Extrahaushalte von Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese beliefen sich zum Jahresende 2018 auf 132,8 Milliarden Euro. Unberücksichtigt in der Darstellung der kommunalen Kassenkredite sind zudem Wertpapierschulden in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro, die in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ebenfalls zur Liquiditätssicherung aufgenommen wurden.
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