2018 erstmals seit 2002 wieder mehr als 70 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen
Wiesbaden (ots)
70,3 % der Kernerwerbstätigen in Deutschland waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt - also sozialversicherungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21 Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Ausbildung oder Freiwilligendienst) damit erstmals seit 2002 wieder über der Marke von 70 %. Zuvor war der Anteil rückläufig mit einem Tiefstand von 65,4 % im Jahr 2007. Dieser aktuellen Zunahme steht ein Rückgang der atypischen Beschäftigung gegenüber. Er fiel von 22,6 % im Jahr 2007 auf 20,1 % im Jahr 2018. Zugleich sank der Anteil der Selbstständigen von 11,1 % auf 9,3 %.
Definitionen und methodische Hinweise:
- Kernerwerbstätige: Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- sowie Freiwilligendienst befinden. Die angegebene Gesamtzahl umfasst auch mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle nicht gesondert ausgewiesen sind. - Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis: In einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das in Vollzeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird. Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer arbeiten zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. Die Personen mit einem Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des Mikrozensus berechnet. - Atypische Beschäftigung: Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden - in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis - Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt. - Methodischer Hinweis zu den Erhebungsjahren: Bis 2004 Ergebnisse für eine Berichtswoche im Frühjahr; ab 2005 Jahresdurchschnittsergebnisse sowie geänderte Erhebungs- und Hochrechnungsverfahren. Ab 2011 geänderte Erfassung des Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Ab 2016 aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011. Ab 2017 Bevölkerung in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte), Erfassung der Zeitarbeit mit Auskunftspflicht.
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